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Seminararbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Wirtschaft - Wirtschaftspolitik, Note: 1,3, Humboldt-Universitat zu Berlin (Industrieokonomik), Veranstaltung: Seminar zu vertikalen Beziehungen im WS 2002/2003, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: rechtliche und Wohlfahrtsbetrachtungen sowie modelltheoretische Analyse, Abstract: Kartellrecht soll die Funktionsfahigkeit des Wettbewerbs gewahrleisten. Dabei kann nur der aktuelle Wissensstand als Grundlage fur die Rechtssprechung dienen. Bei der Analyse, ob Microsoft durch gezielten Einsatz wettbewerbsfeindlicher Massnahmen zum Schaden der Konsumenten gehandelt hat, tauchen einige Fragen auf. Sind die alten Vorschriften des Shermanacts geeignet den Wettbewerb in New Economy Markten zu schutzen bzw. sind sie uberhaupt anwendbar? Agiert Microsoft in einem solchen Markt und wie ist dieser zu charakterisieren? Welche konkreten okonomischen Auswirkungen haben die Strategien der Kopplungsgeschafte (engl.: Tie-in-Sales) und der exklusiven Vertrage im Microsoft Fall? Wirken Microsofts Strategien zum Schutz seines Betriebssystemmonopol nur wettbewerbsschadlich bezogen auf den zweiten Protagonisten in diesem Kartellrechtsprozess, oder auch gesamtwirtschaftlich wohlfahrtsmindernd? In dieser Arbeit wird versucht durch Fokussierung auf Tying und exklusive Vertrage der Beantwortung dieser Fragen ein wenig naher zu kommen und die verschiedenen Standpunkte einander gegenuber zu stellen. Dazu wird im ersten Teil das Unternehmen Microsoft, der Markt auf dem es agiert und die im Prozess betroffenen Produkte kurz dargestellt. Im zweiten Teil folgen die kartellrechtlichen Grundlagen und eine kurze Beschreibung des Prozessablaufes. Im 3. und 4. Teil werden dann die Details von exklusiven Vertragen und Tying untersucht. Darauf folgt im 5. Teil eine Wohlfahrtsbetrachtung, welche die Grundlage fur die in der Schlussbetrachtung getroffenen Aussagen darstellt. Zumindest tendenziell soll an dieser Stelle eine Beurteilung der Ergebnisse des Prozesse
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Seminararbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Wirtschaft - Wirtschaftspolitik, Note: 1,3, Humboldt-Universitat zu Berlin (Industrieokonomik), Veranstaltung: Seminar zu vertikalen Beziehungen im WS 2002/2003, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: rechtliche und Wohlfahrtsbetrachtungen sowie modelltheoretische Analyse, Abstract: Kartellrecht soll die Funktionsfahigkeit des Wettbewerbs gewahrleisten. Dabei kann nur der aktuelle Wissensstand als Grundlage fur die Rechtssprechung dienen. Bei der Analyse, ob Microsoft durch gezielten Einsatz wettbewerbsfeindlicher Massnahmen zum Schaden der Konsumenten gehandelt hat, tauchen einige Fragen auf. Sind die alten Vorschriften des Shermanacts geeignet den Wettbewerb in New Economy Markten zu schutzen bzw. sind sie uberhaupt anwendbar? Agiert Microsoft in einem solchen Markt und wie ist dieser zu charakterisieren? Welche konkreten okonomischen Auswirkungen haben die Strategien der Kopplungsgeschafte (engl.: Tie-in-Sales) und der exklusiven Vertrage im Microsoft Fall? Wirken Microsofts Strategien zum Schutz seines Betriebssystemmonopol nur wettbewerbsschadlich bezogen auf den zweiten Protagonisten in diesem Kartellrechtsprozess, oder auch gesamtwirtschaftlich wohlfahrtsmindernd? In dieser Arbeit wird versucht durch Fokussierung auf Tying und exklusive Vertrage der Beantwortung dieser Fragen ein wenig naher zu kommen und die verschiedenen Standpunkte einander gegenuber zu stellen. Dazu wird im ersten Teil das Unternehmen Microsoft, der Markt auf dem es agiert und die im Prozess betroffenen Produkte kurz dargestellt. Im zweiten Teil folgen die kartellrechtlichen Grundlagen und eine kurze Beschreibung des Prozessablaufes. Im 3. und 4. Teil werden dann die Details von exklusiven Vertragen und Tying untersucht. Darauf folgt im 5. Teil eine Wohlfahrtsbetrachtung, welche die Grundlage fur die in der Schlussbetrachtung getroffenen Aussagen darstellt. Zumindest tendenziell soll an dieser Stelle eine Beurteilung der Ergebnisse des Prozesse