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Hausarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Wirtschaft - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, einseitig bedruckt, Note: 15 von 15 Punkten, Fachhochschule des Bundes fur offentliche Verwaltung - Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung Bruhl (Fachbereich Finanzen), Sprache: Deutsch, Abstract: Einzelkaufleute und Personengesellschaften erstellen zum Ende eines jeden Geschaftsjahres einen einfachen Jahresabschluss nach 242 HGB. Kapitalgesellschaften mussen gemass 264 HGB einen erweiterten Jahresabschluss erstellen. Der einfache Jahresabschluss setzt sich zusammen aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, der erweiterte Jahresabschluss besteht aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht. Mit der gesetzlich vorgeschriebenen Pflicht zum Aufstellen eines Jahresabschlusses soll unmittelbar erreicht werden, dass die wirtschaftliche Gesamtsituation der Unternehmung regelmassig uberpruft wird (Selbstkontrolle). Damit konnen unternehmerisches Fehlverhalten und daraus resultierende Kosten gesenkt werden. Das zu erorternde Thema befasst sich mit der Bewertung in der Bilanz, einem Teilaspekt des Jahresabschlusses. Die Bewertung, d. h. die Feststellung des Wertes der einzelnen Vermogensgegenstande an einem Stichtag, ist das schwierigste Problem bei der Bilanzierung. Feststellen bedeutet einerseits, dass der Bewertende dem Vermogensgegenstand selbst einen Wert zumisst, heisst aber auch andererseits, dass er die durch andere Entscheidungen zustande gekommenen Werte ubernimmt bzw. ubertragt. Zwar stellt dieses Akzeptieren auch eine Entscheidung dar, die Hohe eines durch andere bereits fixierten Wertes wird dadurch jedoch nicht beeinflusst. Die Bewertung ist somit eine zielorientierte, situationsabhangige Veranschlagung von Wirtschaftsgutern in Geld. Sie kann sowohl von handelsrechtlicher (z. B. 253 HGB) als auch von steuerrechtlicher Natur sein (z. B. 6 EStG). Letztendlich richtet sich die Hohe des Ansatzes nach dem jeweiligen Zweck der Bewe
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Hausarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Wirtschaft - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, einseitig bedruckt, Note: 15 von 15 Punkten, Fachhochschule des Bundes fur offentliche Verwaltung - Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung Bruhl (Fachbereich Finanzen), Sprache: Deutsch, Abstract: Einzelkaufleute und Personengesellschaften erstellen zum Ende eines jeden Geschaftsjahres einen einfachen Jahresabschluss nach 242 HGB. Kapitalgesellschaften mussen gemass 264 HGB einen erweiterten Jahresabschluss erstellen. Der einfache Jahresabschluss setzt sich zusammen aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, der erweiterte Jahresabschluss besteht aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht. Mit der gesetzlich vorgeschriebenen Pflicht zum Aufstellen eines Jahresabschlusses soll unmittelbar erreicht werden, dass die wirtschaftliche Gesamtsituation der Unternehmung regelmassig uberpruft wird (Selbstkontrolle). Damit konnen unternehmerisches Fehlverhalten und daraus resultierende Kosten gesenkt werden. Das zu erorternde Thema befasst sich mit der Bewertung in der Bilanz, einem Teilaspekt des Jahresabschlusses. Die Bewertung, d. h. die Feststellung des Wertes der einzelnen Vermogensgegenstande an einem Stichtag, ist das schwierigste Problem bei der Bilanzierung. Feststellen bedeutet einerseits, dass der Bewertende dem Vermogensgegenstand selbst einen Wert zumisst, heisst aber auch andererseits, dass er die durch andere Entscheidungen zustande gekommenen Werte ubernimmt bzw. ubertragt. Zwar stellt dieses Akzeptieren auch eine Entscheidung dar, die Hohe eines durch andere bereits fixierten Wertes wird dadurch jedoch nicht beeinflusst. Die Bewertung ist somit eine zielorientierte, situationsabhangige Veranschlagung von Wirtschaftsgutern in Geld. Sie kann sowohl von handelsrechtlicher (z. B. 253 HGB) als auch von steuerrechtlicher Natur sein (z. B. 6 EStG). Letztendlich richtet sich die Hohe des Ansatzes nach dem jeweiligen Zweck der Bewe