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Hauptseminararbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Jura - Europa- und VolkerR, IPR, einseitig bedruckt, Note: 8 Punkte, Ludwig-Maximilians-Universitat Munchen (Offentliches Recht), Veranstaltung: Seminar Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, 18 Eintragungen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Arbeit erlautert der Autor, inwieweit in der Rechtsprechung des EuGH der deutsche Grundrechtsschutz gegenuber dem sekundaren europaischen Gemeinschaftsrecht am Beispiel der EG-Bananenmarktordnung gewahrleistet ist. Nach einer kurzen Einleitung geht der Autor auf die unterschiedliche Regelung des Bananenmarktes in den Mitgliedstaaten der EU und die Schaffung von Beihilferegelungen fur Gemeinschaftsbananen ein. Ferner werden die einschlagigen Beschlusse des BVerfG naher erlautert (u.a. BVerfGE v. 07.06.2000). Im mittleren Teil der Arbeit erortert der Autor die Frage, ob die bisherige Rechtsprechung des BVerfG zum sekundaren europaischen Gemeinschaftsrecht durch seinen Beschluss v. 07.06.2000 bestatigt wird. Am Ende der Arbeit geht der Autor der Frage nach, ob die fur Deutschland durch die EU-Bananenmarktordnung anfallenden Probleme im GATT noch zu vertreten sind.
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Hauptseminararbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Jura - Europa- und VolkerR, IPR, einseitig bedruckt, Note: 8 Punkte, Ludwig-Maximilians-Universitat Munchen (Offentliches Recht), Veranstaltung: Seminar Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, 18 Eintragungen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Arbeit erlautert der Autor, inwieweit in der Rechtsprechung des EuGH der deutsche Grundrechtsschutz gegenuber dem sekundaren europaischen Gemeinschaftsrecht am Beispiel der EG-Bananenmarktordnung gewahrleistet ist. Nach einer kurzen Einleitung geht der Autor auf die unterschiedliche Regelung des Bananenmarktes in den Mitgliedstaaten der EU und die Schaffung von Beihilferegelungen fur Gemeinschaftsbananen ein. Ferner werden die einschlagigen Beschlusse des BVerfG naher erlautert (u.a. BVerfGE v. 07.06.2000). Im mittleren Teil der Arbeit erortert der Autor die Frage, ob die bisherige Rechtsprechung des BVerfG zum sekundaren europaischen Gemeinschaftsrecht durch seinen Beschluss v. 07.06.2000 bestatigt wird. Am Ende der Arbeit geht der Autor der Frage nach, ob die fur Deutschland durch die EU-Bananenmarktordnung anfallenden Probleme im GATT noch zu vertreten sind.