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German description: Rudolf von Jhering (1818-1892) ist neben Friedrich Carl von Savigny der wohl bekannteste Vertreter der Pandekten-wissenschaft im 19. Jahrhundert. Wir wissen bis heute aber wenig daruber, wie Jhering sich in den ersten zehn Jahren seines Schaffens (1842-1852) in der zeitgenossischen Diskussion uber die Grundfragen von Recht und Rechtswissen-schaft positioniert hat. Neue Einblicke in das Denken des jungen Jhering bieten zwei 1843 sowie 1845/46 in der Literarischen Zeitung anonym erschienene Artikelfolgen, fur die im ersten Teil des vorliegenden Bandes durch eine textsynoptische Sprach- und Inhaltsanalyse der annahernd sichere Nachweis der Verfasserschaft Jherings erbracht wird. Der zweite Teil des Bandes enthalt die Transkription von zwei ebenfalls aus der Fruhzeit stammenden Handschriften aus Jherings wissenschaftlichem Nachlass. Dabei handelt es sich um einen vornehmlich dem romischen ius gentium geltenden Abschnitt aus der Urfassung von Jherings spaterem Hauptwerk Geist des romischen Rechts auf den verschiedenen Stufen seiner Entwicklung (1852-1865) sowie um den Entwurf fur einen Vortrag uber den Gegensatz der Rechtsbildung des Alterthums und der modernen Zeit, der bisher als nicht auffindbar galt.
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German description: Rudolf von Jhering (1818-1892) ist neben Friedrich Carl von Savigny der wohl bekannteste Vertreter der Pandekten-wissenschaft im 19. Jahrhundert. Wir wissen bis heute aber wenig daruber, wie Jhering sich in den ersten zehn Jahren seines Schaffens (1842-1852) in der zeitgenossischen Diskussion uber die Grundfragen von Recht und Rechtswissen-schaft positioniert hat. Neue Einblicke in das Denken des jungen Jhering bieten zwei 1843 sowie 1845/46 in der Literarischen Zeitung anonym erschienene Artikelfolgen, fur die im ersten Teil des vorliegenden Bandes durch eine textsynoptische Sprach- und Inhaltsanalyse der annahernd sichere Nachweis der Verfasserschaft Jherings erbracht wird. Der zweite Teil des Bandes enthalt die Transkription von zwei ebenfalls aus der Fruhzeit stammenden Handschriften aus Jherings wissenschaftlichem Nachlass. Dabei handelt es sich um einen vornehmlich dem romischen ius gentium geltenden Abschnitt aus der Urfassung von Jherings spaterem Hauptwerk Geist des romischen Rechts auf den verschiedenen Stufen seiner Entwicklung (1852-1865) sowie um den Entwurf fur einen Vortrag uber den Gegensatz der Rechtsbildung des Alterthums und der modernen Zeit, der bisher als nicht auffindbar galt.