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Bachelor Thesis aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Politik - Int. Politik - Thema: Europaische Union, Note: 1,8, Heinrich-Heine-Universitat Dusseldorf (Sozialwissenschaftliches Institut), Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Ein Gebilde sui generis wird sie oft genannt und das zu Recht. Nicht umsonst gibt es unzahlige Abhandlungen uber die Europaische Union. Auch die vorliegende Arbeit beschaftigt sich mit diesem Faszinosum. In Hinblick auf Verfassungsdebatte und Osterweiterung soll provokant nach dem Superstaat Europa gefragt werden. Es folgt der Versuch eine Symbiose aus staatstheoretischen Uberlegungen und europaischen Visionen und Realitaten., Abstract: Europa wachst zusammen. Mit der fur Mai 2004 geplanten Erweiterung der Europaischen Union wird die blaue Europaflagge fur 25 Staaten und fur insgesamt rund 450 Millionen Menschen stehen. Immer ofter werden Entscheidungen nicht mehr auf nationalstaatlicher, sondern auf europaischer Ebene getroffen. Jeder Burger eines EU-Staates ist seit In-Kraft-Tretens des Vertrags von Maastricht ob er will oder nicht auch gleichzeitig Burger der Europaischen Union. Zweifellos ubernehmen die Organe der Europaischen Union schon jetzt zahlreiche Aufgaben, die ursprunglich Gegenstand nationalstaatlicher Souveranitat waren. Anders als die meisten anderen internationalen Organisationen kann sie Recht setzen, dass fur die Burger ihrer Mitgliedsstaaten unmittelbar bindend ist. Sie verfugt uber Organe zur Gesetzgebung und zur Verwaltung und kann Entscheidungen zum Teil sogar gegen den ausdrucklichen Willen einzelner Mitgliedsstaaten durchsetzen. Ihre institutionelle Struktur wird vielfach sogar mit der eines Staates verglichen. Ministerrat und Europaisches Parlament bilden demnach gemeinsam die Legislative, die Europaische Kommission die Exekutive. Die Judikative wird vom Europaischen Gerichtshof verkorpert. Kann aber deshalb tatsachlich schon jetzt von einem europaischen Staat gesprochen werden? Wie berechtigt ist es, der Europais
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Bachelor Thesis aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Politik - Int. Politik - Thema: Europaische Union, Note: 1,8, Heinrich-Heine-Universitat Dusseldorf (Sozialwissenschaftliches Institut), Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Ein Gebilde sui generis wird sie oft genannt und das zu Recht. Nicht umsonst gibt es unzahlige Abhandlungen uber die Europaische Union. Auch die vorliegende Arbeit beschaftigt sich mit diesem Faszinosum. In Hinblick auf Verfassungsdebatte und Osterweiterung soll provokant nach dem Superstaat Europa gefragt werden. Es folgt der Versuch eine Symbiose aus staatstheoretischen Uberlegungen und europaischen Visionen und Realitaten., Abstract: Europa wachst zusammen. Mit der fur Mai 2004 geplanten Erweiterung der Europaischen Union wird die blaue Europaflagge fur 25 Staaten und fur insgesamt rund 450 Millionen Menschen stehen. Immer ofter werden Entscheidungen nicht mehr auf nationalstaatlicher, sondern auf europaischer Ebene getroffen. Jeder Burger eines EU-Staates ist seit In-Kraft-Tretens des Vertrags von Maastricht ob er will oder nicht auch gleichzeitig Burger der Europaischen Union. Zweifellos ubernehmen die Organe der Europaischen Union schon jetzt zahlreiche Aufgaben, die ursprunglich Gegenstand nationalstaatlicher Souveranitat waren. Anders als die meisten anderen internationalen Organisationen kann sie Recht setzen, dass fur die Burger ihrer Mitgliedsstaaten unmittelbar bindend ist. Sie verfugt uber Organe zur Gesetzgebung und zur Verwaltung und kann Entscheidungen zum Teil sogar gegen den ausdrucklichen Willen einzelner Mitgliedsstaaten durchsetzen. Ihre institutionelle Struktur wird vielfach sogar mit der eines Staates verglichen. Ministerrat und Europaisches Parlament bilden demnach gemeinsam die Legislative, die Europaische Kommission die Exekutive. Die Judikative wird vom Europaischen Gerichtshof verkorpert. Kann aber deshalb tatsachlich schon jetzt von einem europaischen Staat gesprochen werden? Wie berechtigt ist es, der Europais