Remarks on the Supposed Dionysius Longinus: With an Attempt to Restore the Treatise on Sublimity to Its Original State (1826)

Jeremy Knox

Remarks on the Supposed Dionysius Longinus: With an Attempt to Restore the Treatise on Sublimity to Its Original State (1826)
Format
Paperback
Publisher
Kessinger Publishing
Country
United States
Published
10 September 2010
Pages
234
ISBN
9781164884842

Remarks on the Supposed Dionysius Longinus: With an Attempt to Restore the Treatise on Sublimity to Its Original State (1826)

Jeremy Knox

Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Theologie - Historische Theologie, Kirchengeschichte, einseitig bedruckt, Note: zwei minus, Ruprecht-Karls-Universitat Heidelberg (Theologische Fakultat), Veranstaltung: Proseminar Kirchengeschichte, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Grundung der DDR war die Grundung eines sozialistischen Staates mit dem Ziel, einen kommunistischen Staat aufzubauen. Die Regierung glaubte, dass mit der Etablierung des kommunistischen Staates die Kirche aussterben wurde. Obwohl die Ausubung von Religion erlaubt wurde, wurde die Kirche von der neuen DDR-Regierung nicht gut behandelt. Nach dem zweiten Weltkrieg bis zur Grundung der DDR im Jahre 1949 wurde die Religion akzeptiert, aber danach wurden Taktiken eingefuhrt, um die Kirche zu unterdrucken - so zum Beispiel die Durchfuhrung der Jugendweihe. Die Jugendweihe war eine Art Konfirmation, hatte aber keinerlei Verbindung mit der Religion, sondern war eine staatliche Zeremonie. Im Alter von vierzehn Jahren wurde durch diese Feier das Erwachsenwerden des Kindes anerkannt. Viele Familien in der ehemaligen DDR nehmen noch heute an der Jugendweihe teil; zu Zeiten der DDR aber bereitete sie der Kirche grosse Schwierigkeiten. Die evangelische Kirche wollte keine Kinder konfirmieren, wenn sie an der Jugendweihe teilnahmen. Auf der anderen Seite durften Kinder, die nicht an der Jugendweihe teilnahmen, die Erweiterte Oberschule nicht besuchen. Diese Hausarbeit will den Beginn der Jugendweihe in der DDR seit der Grundung des Zentralen Ausschusses fur Jugendweihe 1954 bis zum Jahr 1957 untersuchen. Innerhalb dieses Zeitraums wandelte sich die offentliche Darstellung der Jugendweihe seitens des Staates. Man stellte die Feier zunachst als harmlos und mit der Religion vereinbar dar; da die Kirche sich aber von Anbeginn gegen die Teilnahme von Gemeindegliedern an dieser Feier wehrte, war der Staat gezwungen, sich offentlich dazu zu aussern. Im Verlauf der Jahre 1954-1957 wird deutlich, wie sich die Jugend

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