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Die normative Konzeption des Umweltschutzes ist seit der United Nations Conference on the Human Environment (Stockholm, 1970) Gegenstand der internationalen und nationalen rechtswissenschaftlichen Diskussion. Mit der Schaffung der Charta der Grundrechte der Europaischen Union, in der der Umweltschutz nach kontroverser Debatte in Artikel 37 in objektiv-rechtlicher Diktion normiert wurde, stellte sich die Frage nach der rechtsdogmatischen Einordnung dieser neuen europaischen Umweltschutz-Gewahrleistung. Diese Arbeit widmet sich dieser wissenschaftlich reizvollen Frage, welche vor dem Hintergrund der keinesfalls als beendet anzusehenden Diskussion uber eine subjektiv- bzw. objektiv-rechtliche Konstitutionalisierung des Umweltschutzes und den jungsten Verfassungsanderungen in einigen EU-Mitgliedstaaten eine hohe Aktualitat aufweist. Auch angesichts des Umstandes, dass eine europaische Grundrechtsdogmatik bisher nur in Ansatzen entwickelt ist, schliesst die Autorin eine Lucke in der Fachliteratur zum europaischen Umweltverfassungsrecht.
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Die normative Konzeption des Umweltschutzes ist seit der United Nations Conference on the Human Environment (Stockholm, 1970) Gegenstand der internationalen und nationalen rechtswissenschaftlichen Diskussion. Mit der Schaffung der Charta der Grundrechte der Europaischen Union, in der der Umweltschutz nach kontroverser Debatte in Artikel 37 in objektiv-rechtlicher Diktion normiert wurde, stellte sich die Frage nach der rechtsdogmatischen Einordnung dieser neuen europaischen Umweltschutz-Gewahrleistung. Diese Arbeit widmet sich dieser wissenschaftlich reizvollen Frage, welche vor dem Hintergrund der keinesfalls als beendet anzusehenden Diskussion uber eine subjektiv- bzw. objektiv-rechtliche Konstitutionalisierung des Umweltschutzes und den jungsten Verfassungsanderungen in einigen EU-Mitgliedstaaten eine hohe Aktualitat aufweist. Auch angesichts des Umstandes, dass eine europaische Grundrechtsdogmatik bisher nur in Ansatzen entwickelt ist, schliesst die Autorin eine Lucke in der Fachliteratur zum europaischen Umweltverfassungsrecht.