Denkmalrecht in Niedersachsen
Michael Backhaus
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Denkmalrecht in Niedersachsen
Michael Backhaus
Das Denkmalrecht der Lander hat in den siebziger Jahren ein Jahrzehnt der Kodifizierung erlebt. Niedersachsen hat 1978 ein Denkmalschutzgesetz verabschiedet. Welche Kompetenzen Bund und Landern bei der Bewaltigung der offentlichen Aufgaben von Denkmalschutz und -pflege zukommen, bedarf damit ebenso der Untersuchung wie die Frage, welche Grenzen die verfassungsrechtlichen Garantien des Eigentums und der kommunalen Selbstverwaltung ziehen. Besonderes Augenmerk gilt in diesem Zusammenhang dem Verhaltnis von Staat und Kirchen. Dem verwaltungsrechtlichen Teil der Erorterungen, einem systematischen Uberblick uber den Regelungsgehalt des niedersachsischen Gesetzes, ist eine Bestimmung des umstrittenen Begriffs des Kulturdenkmals, insbesondere des Merkmals des offentlichen Interesses, zugrundegelegt. Eine abschliessende Betrachtung wurdigt unter Ruckgriff auf die Gesetzgebungslehre kritisch die Leistung des Gesetzgebers.
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