Das Deutsche Heer des Kaiserreiches zur Jahrhundertwende 1871-1918 - Band 2

Luca Stefano Cristini

Das Deutsche Heer des Kaiserreiches zur Jahrhundertwende 1871-1918 - Band 2
Format
Paperback
Publisher
Soldiershop
Published
11 April 2020
Pages
84
ISBN
9788893275699

Das Deutsche Heer des Kaiserreiches zur Jahrhundertwende 1871-1918 - Band 2

Luca Stefano Cristini

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Deutsches Heer war die offizielle Bezeichnung der Landstreitkrafte des Deutschen Kaiserreiches von 1871 bis 1918. Die Verfassung des Deutschen Reiches verwendet daneben noch den Begriff Reichsheer in Anlehnung an das Bundesheer des Norddeutschen Bundes.
Oberbefehlshaber des Deutschen Heeres war der Kaiser. Die Truppenkontingente der deutschen Bundesstaaten standen aufgrund von Militarkonventionen unter preussischem Kommando oder waren ins preussische Heer eingegliedert. Ausnahmen waren die Heere der Koenigreiche Bayern, Sachsen und Wurttemberg. Diese Staaten hatten sich beim Beitritt zum Norddeutschen Bund sogenannte Reservatrechte ausgehandelt oder entsprechende Regelungen mit Preussen vereinbart. Das bayerische, sachsische und das wurttembergische Heer stand im Frieden unter dem Befehl seines jeweiligen Landesherren. Ihre Verwaltung unterstand eigenen Kriegsministerien. Das sachsische und das wurttembergische Heer bildeten jeweils ein in sich geschlossenes Armeekorps innerhalb des deutschen Heeres. Das bayerische Heer stellte drei eigene Armeekorps und stand bei der Nummerierung der Truppenteile ausserhalb der Zahlung des restlichen Heeres. Die Kontingente der kleineren deutschen Staaten bildeten in der Regel geschlossene Verbande innerhalb des preussischen Heeres. Wurttemberg stellte zu Ausbildungszwecken Offiziere zum preussischen Heer ab. Lediglich Bayern verfugte neben Preussen uber eine eigene Kriegsakademie. Die Trennung nach Herkunftsstaaten wurde unter den Notwendigkeiten des Ersten Weltkrieges zwar gelockert, aber nicht aufgegeben.
Der Kaiser hatte auch im Frieden das Recht, die Prasenzstarke festzulegen, die Garnisonen zu bestimmen, Festungen anzulegen und fur einheitliche Organisation und Formation, Bewaffnung und Kommando sowie Ausbildung der Mannschaften und Qualifikation der Offiziere zu sorgen. Das Militarbudget wurde durch die Parlamente der einzelnen Bundesstaaten festgelegt. Als Streitkrafte ausserhalb des Heeres standen die Schutztruppen der deutschen Kolonien und Schutzgebiete und die Marine einschliesslich ihrer drei Seebataillone unter direktem Oberbefehl des Kaisers und der Verwaltung des Reichs.

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