Steuerliche Zielsetzung der EU in Bezug auf die Steuerharmonisierung
Dr Christoph Werner
Steuerliche Zielsetzung der EU in Bezug auf die Steuerharmonisierung
Dr Christoph Werner
Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,0, Fachhochschule fur Verwaltung Saarland; Saarbrucken, Veranstaltung: Fach Internationales Steuerrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Steuerharmonisierung bezeichnet das Vorhaben, unterschiedliche Steuergestaltungssysteme, steuerliche Regelungen, Bemessungsgrundlagen und Steuersatze zwischen Staaten anzugleichen. Damit wird bezweckt, dass einerseits Steuerwettbewerb vermieden wird und Wettbewerbsverzerrungen abgebaut werden. Andererseits soll der Handel auf dem Binnenmarkt verbessert und das oekonomische Potential voll aus-geschoepft werden. Die Steuerharmonisierung kann dabei unterschiedlich realisiert werden. Die Spannweite reicht von der Einfuhrung einer gemeinschaftlichen Steuer, von der Harmonisierung der zwischenstaatlichen Besteuerungsverfahren bis hin zur Angleichung der nationalen Steuerarten und Steuersatze. Insbesondere die EU verfolgt das Ziel der Steuerharmonisierung. Mit der Vollendung des europaischen Binnenmarkts und der Wirtschafts- und Wahrungsunion wachst die Notwendigkeit der Steuerharmonisierung weiter. Insoweit besteht also Harmonisierungsbedarf.
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