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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Universitat Regensburg (Institut fur Betriebswirtschaftslehre Lehrstuhl fur Betriebswirtschaftliche Steuerlehre ), Veranstaltung: Seminar: Vorteilhafte Steuergestaltungen, 12 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Durch die Umsetzung einer weitreichenden Reform bei der Unternehmensbesteuerung haben sich die Rahmenbedingungen seit 2001 fur Unternehmenstransaktionen stark geandert. Weiterhin ist aber beim Unternehmens(ver)kauf zwischen zwei Grundtypen zu unterscheiden, namlich dem Asset-Deal und dem Share-Deal. Beim Share-Deal kommt es zur Firmenubernahme durch Erwerb der einzelnen Anteile, sprich das Unternehmen wird durch UEbertragung seines Rechtstragers veraussert. Im Gegensatz dazu werden beim Asset-Deal einzelne Wirtschaftsguter erworben, nicht Anteile, und das Unternehmen geht durch UEbertragung der Vermoegenswerte uber. Folglich wird gerade nicht die rechtlich selbstandige Unternehmensbeteiligung verkauft. Fur die steuerrechtliche Behandlung dieser beiden Fallgruppen ist es sinnvoll eine vom Zivilrecht abweichende Definition festzuhalten. Als Asset-Deal im steuerlichen Sinne wird nicht nur die Transaktion von Wirtschaftsgutern bzw. Wirtschaftsgutergesamtheiten bezeichnet, sondern auch der Kauf und Verkauf von Personengesellschaftsanteilen. Dagegen ist der Share-Deal aus steuerlicher Sicht die Transaktion von Kapitalgesellschaftsanteilen. Innerhalb dieser beiden Formen der Unternehmenstransaktion kommt es zu Interessenskonflikten zwischen Erwerber und Verausserer, da beide unterschiedliche steuerliche Ziele verfolgen. Wahrend der Verkaufer die Steuerbefreiung gem. 8b Abs. 2 KStG oder die Tarifermassigung gem. 16, 34 EStG in Anspruch nehmen moechte, stehen beim Erwerber folgende Gestaltungsziele im Vordergrund: Transformation von Anschaffungskosten in Abschreibungspotential, Nutzung ubernommener Verlustvortrage, sowie die steuerliche Abzugs
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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Universitat Regensburg (Institut fur Betriebswirtschaftslehre Lehrstuhl fur Betriebswirtschaftliche Steuerlehre ), Veranstaltung: Seminar: Vorteilhafte Steuergestaltungen, 12 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Durch die Umsetzung einer weitreichenden Reform bei der Unternehmensbesteuerung haben sich die Rahmenbedingungen seit 2001 fur Unternehmenstransaktionen stark geandert. Weiterhin ist aber beim Unternehmens(ver)kauf zwischen zwei Grundtypen zu unterscheiden, namlich dem Asset-Deal und dem Share-Deal. Beim Share-Deal kommt es zur Firmenubernahme durch Erwerb der einzelnen Anteile, sprich das Unternehmen wird durch UEbertragung seines Rechtstragers veraussert. Im Gegensatz dazu werden beim Asset-Deal einzelne Wirtschaftsguter erworben, nicht Anteile, und das Unternehmen geht durch UEbertragung der Vermoegenswerte uber. Folglich wird gerade nicht die rechtlich selbstandige Unternehmensbeteiligung verkauft. Fur die steuerrechtliche Behandlung dieser beiden Fallgruppen ist es sinnvoll eine vom Zivilrecht abweichende Definition festzuhalten. Als Asset-Deal im steuerlichen Sinne wird nicht nur die Transaktion von Wirtschaftsgutern bzw. Wirtschaftsgutergesamtheiten bezeichnet, sondern auch der Kauf und Verkauf von Personengesellschaftsanteilen. Dagegen ist der Share-Deal aus steuerlicher Sicht die Transaktion von Kapitalgesellschaftsanteilen. Innerhalb dieser beiden Formen der Unternehmenstransaktion kommt es zu Interessenskonflikten zwischen Erwerber und Verausserer, da beide unterschiedliche steuerliche Ziele verfolgen. Wahrend der Verkaufer die Steuerbefreiung gem. 8b Abs. 2 KStG oder die Tarifermassigung gem. 16, 34 EStG in Anspruch nehmen moechte, stehen beim Erwerber folgende Gestaltungsziele im Vordergrund: Transformation von Anschaffungskosten in Abschreibungspotential, Nutzung ubernommener Verlustvortrage, sowie die steuerliche Abzugs