Quantitative Analyse der Bewertung von unternehmerischem Vermoegen im Rahmen der Erbschaftsteuer unter Berucksichtigung des Ertragswertverfahrens
Christoph Schmidt
Quantitative Analyse der Bewertung von unternehmerischem Vermoegen im Rahmen der Erbschaftsteuer unter Berucksichtigung des Ertragswertverfahrens
Christoph Schmidt
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, FernUniversitat Hagen, Sprache: Deutsch, Abstract: Das BVerfG stellte im Beschluss vom 07.11.2006 fest, dass die damalige Erhebung der Erbschaftsteuer nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz gem. Artikel 3 (1) Grundgesetz vereinbar ist. Folglich bedurfte es einer gesetzlichen Neuregelung. Das entsprechende Erbschaftsteuerreformgesetz trat am 01.01.2009 in Kraft. Durch die Erganzungen und AEnderungen des Erbschaft- und Schenkungsteuer- sowie des Bewertungsrechts soll das vom BVerfG vorgegebene Bewertungsziel des gemeinen Wertes umgesetzt werden. Im Zuge dessen wurde die betriebswirtschaftliche Unternehmensbewertung im BewG verankert. Entsprechend der Regierungsbegrundung ist u. a. das Ertragswertverfahren anwendbar, da es sich an den Ertragsaussichten des Unternehmens orientiert. Der Wert eines Unternehmens ist von vielen Einflussfaktoren sowie Ermessensentscheidungen abhangig. Das Ziel der Arbeit ist demgemass die Beantwortung folgender Forschungsfragen: 1. Welche Einflussfaktoren sind in das Bewertungskalkul des Ertragswertverfahrens einzubeziehen? 2. Lassen sich anhand des Ertragswertverfahrens unter Anwendung der Phasenmethode allgemeingultige Aussagen hinsichtlich der AEnderung in Bezug auf die Hoehe des Unternehmenswerts formulieren? 3. Wie wirken sich die isolierte als auch die kombinierte Variation der Parameter im Rahmen der Wertermittlung auf die Hoehe des Unternehmenswerts aus? Aufgrund des umfassenden Themenkomplexes und der im Rahmen dieser Arbeit im Fokus stehenden objektivierten Bewertung von unternehmerischem Vermoegen im Rahmen der Erbschaftsteuer, erfolgt eine Schwerpunktsetzung in der Gestalt, dass das Ertragswertverfahren ausschliesslich anhand des Typisierungsrahmens IDW S 1 erlautert wird. Weiterhin ist der Ausarbeitung als Auspragung unternehmerischen Vermoegens ausnahmslos eine im Privatvermoegen gehaltene GmbH-Beteiligung zugrunde gelegt.
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