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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Ruhr-Universitat Bochum, 30 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Der 315a Abs. 1 HGB verpflichtet kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen seit Januar 2005 gemass einer EU-Verordnung dazu, ihren Jahresabschluss auf Basis der IFRS zu erstellen. Der Abschluss nach IFRS ist stark informationsorientiert und soll laut RK.12 ein tatsachliches Bild der Vermoegens-, Finanzund Ertragslage des Unternehmens vermitteln. Um den vier wichtigsten qualitativen Anforderungen der Verstandlichkeit, Relevanz, Verlasslichkeit und Vergleichbarkeit in RK.24 gerecht zu werden, ist eine stetig voran schreitende Hinwendung zur Zeitbewertung 1 zu beobachten. Da diese Hinwendung zum Fair Value jedoch schrittweise erfolgte, bildete sich mit der Zeit ein Sammelsurium von FV-Bewertungsvorschriften verstreut uber mehrere Standards. Diese Inkonsistenzen verwirren sowohl die Bilanzierenden als auch die Bilanzleser und drohen sich mit zunehmenden Standards zu verscharfen. Der Folgende Beitrag beschaftigt sich zu diesem Zwecke mit dem Fair Value- Projekt des IASB. Ziel ist es zunachst die temporare Situation der FVBewertung in den einzelnen Standards aufzuzeigen. Darauf wird kurz das Konvergenzvorhaben des IASB und des FASB eroertert. Im Rahmen dieses Konvergenzvorhabens hat das IASB das Diskussionspapier Fair Value Measurements auf Basis des US-GAAP SFAS 157 veroeffentlicht. Dieses soll ausfuhrlich erlautert und herrschenden IFRS-Vorschriften gegenubergestellt werden.
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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Ruhr-Universitat Bochum, 30 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Der 315a Abs. 1 HGB verpflichtet kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen seit Januar 2005 gemass einer EU-Verordnung dazu, ihren Jahresabschluss auf Basis der IFRS zu erstellen. Der Abschluss nach IFRS ist stark informationsorientiert und soll laut RK.12 ein tatsachliches Bild der Vermoegens-, Finanzund Ertragslage des Unternehmens vermitteln. Um den vier wichtigsten qualitativen Anforderungen der Verstandlichkeit, Relevanz, Verlasslichkeit und Vergleichbarkeit in RK.24 gerecht zu werden, ist eine stetig voran schreitende Hinwendung zur Zeitbewertung 1 zu beobachten. Da diese Hinwendung zum Fair Value jedoch schrittweise erfolgte, bildete sich mit der Zeit ein Sammelsurium von FV-Bewertungsvorschriften verstreut uber mehrere Standards. Diese Inkonsistenzen verwirren sowohl die Bilanzierenden als auch die Bilanzleser und drohen sich mit zunehmenden Standards zu verscharfen. Der Folgende Beitrag beschaftigt sich zu diesem Zwecke mit dem Fair Value- Projekt des IASB. Ziel ist es zunachst die temporare Situation der FVBewertung in den einzelnen Standards aufzuzeigen. Darauf wird kurz das Konvergenzvorhaben des IASB und des FASB eroertert. Im Rahmen dieses Konvergenzvorhabens hat das IASB das Diskussionspapier Fair Value Measurements auf Basis des US-GAAP SFAS 157 veroeffentlicht. Dieses soll ausfuhrlich erlautert und herrschenden IFRS-Vorschriften gegenubergestellt werden.