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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, FernUniversitat Hagen, Veranstaltung: Recht und Sponsoring, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Instrument des Sponsorings ist in Deutschland noch relativ jung, etablierte sich jedoch als Bestandteil des Marketings. Im Hinblick auf die steuerrechtliche Behandlung hat sich Sponsoring anfanglich nicht von der Werbung unterschieden und wurde genau wie die klassischen Werbekosten als Betriebsausgabe behandelt. Somit waren die Ausgaben beim Sponsor gem. 4 Abs. 4 EStG voll von der Steuer abzugsfahig. Beim Gesponserten wurden diese Betrage, wenn Sie den wirtschaftlichen Geschaftsbetrieb zuzuordnen waren, versteuert (vgl. BMF, 1997). Im Laufe der Zeit wurde festgestellt, dass es eine Vielzahl von Facetten des Sponsorings gibt die steuerrechtlich unterschiedlich zu wurdigen sind. Dem trug das Bundesministerium fur Finanzen Rechnung und gab den 2. Sponsoring-Erlass am 18.02.1998 heraus. Diese Arbeit geht auf die unterschiedlichen Arten im Bereich des Sponsorings ein und erlautert deren Behandlung im Bereich der Steuern unter der besonderen Berucksichtigung des 2. Sponsoringerlasses.
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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, FernUniversitat Hagen, Veranstaltung: Recht und Sponsoring, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Instrument des Sponsorings ist in Deutschland noch relativ jung, etablierte sich jedoch als Bestandteil des Marketings. Im Hinblick auf die steuerrechtliche Behandlung hat sich Sponsoring anfanglich nicht von der Werbung unterschieden und wurde genau wie die klassischen Werbekosten als Betriebsausgabe behandelt. Somit waren die Ausgaben beim Sponsor gem. 4 Abs. 4 EStG voll von der Steuer abzugsfahig. Beim Gesponserten wurden diese Betrage, wenn Sie den wirtschaftlichen Geschaftsbetrieb zuzuordnen waren, versteuert (vgl. BMF, 1997). Im Laufe der Zeit wurde festgestellt, dass es eine Vielzahl von Facetten des Sponsorings gibt die steuerrechtlich unterschiedlich zu wurdigen sind. Dem trug das Bundesministerium fur Finanzen Rechnung und gab den 2. Sponsoring-Erlass am 18.02.1998 heraus. Diese Arbeit geht auf die unterschiedlichen Arten im Bereich des Sponsorings ein und erlautert deren Behandlung im Bereich der Steuern unter der besonderen Berucksichtigung des 2. Sponsoringerlasses.