Entnazifizierung von Juristen: Inwieweit haben die bundesdeutschen Juristen ihre belasteten Kollegen in Schutz genommen und sie vor einer Verurteilung bewahrt?

Verena Buchel,Verena B Chel

Format
Paperback
Publisher
Grin Verlag
Country
Germany
Published
6 September 2007
Pages
36
ISBN
9783638769716

Entnazifizierung von Juristen: Inwieweit haben die bundesdeutschen Juristen ihre belasteten Kollegen in Schutz genommen und sie vor einer Verurteilung bewahrt?

Verena Buchel,Verena B Chel

Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Geschichte Europa - Deutschland - Nachkriegszeit, Kalter Krieg, Note: 1,7, Johann Wolfgang Goethe-Universitat Frankfurt am Main, 12 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: 1. Einleitung Eine Krahe hackt der anderen kein Auge aus so lautet ein bekanntes deutsches Sprichwort. Dieses lasst sich auf das Verhalten der Justiz im Westen Deutschlands nach 1945 anwenden. In der BRD wurde kein Jurist, der in der NS-Zeit willkurliche Urteile - mitunter Todesstrafen - ausgesprochen hat, verurteilt. Dies lasst vermuten, dass die Juristen nach 1945 ihre belasteten Kollegen vor einem Schuldspruch geschutzt haben. Inwieweit haben die bundesdeutschen Juristen ihre Kollegen in Schutz genommen und sie vor einer Verurteilung bewahrt? Diese Frage moechte ich versuchen im Folgenden zu beantworten. Zunachst werde ich die Bedeutung der Juristen im Dritten Reich erlautern. Im Anschluss daran erfolgt eine Betrachtung der Entnazifizierung der Juristen von Seiten der Alliierten, wobei ich besonders auf die schrittweise Renazifzierung der Juristen durch das Gesetz 131 sowie auf den Nurnberger Juristenprozess Bezug nehmen werde. Ein wichtiger Grund, weshalb es zu keiner Verurteilung der belasteten Juristen kam, ist der Missbrauch der Radbruch'schen Formel, auf die man sich immer wieder berufen hat, um das Unrecht, das begangen wurde, zu legitimieren. Die Radbruch'sche Formel bildet den nachsten Punkt meiner Untersuchung. Ein Beispiel fur die Anwendung der Radbruch'schen Formel ist der Fall Rehse, bei dem es letzten Endes zu einem Freispruch kam, obwohl Hans-Joachim Rehse in seiner Tatigkeit als Richter am Volksgerichtshof mehr als 230 Todesurteile ausgesprochen hat. Weitere Untersuchungspunkte meiner Arbeit werden die Anschuldigungen der DDR Ende der funfziger Jahre sein und die Reaktion der deutschen Justiz darauf. Abschliessend werde ich auf den letzten gescheiterten Versuch der Entnazifizierung der Juristen eingehen -

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