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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Kulturwissenschaften - Allgemeines und Begriffe, Note: 2,3, FernUniversitat Hagen (Institut fur Kulturmanagement), Veranstaltung: Kulturfoerderung durch die oeffentliche Hand, 14 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Foederalismus in Deutschland ist nicht einer Laune des Grundgesetzes entsprungen, sondern uber Jahrhunderte gewachsen. Kultur in Deutschland ist foederal gepragt. Auf dieser Pragung beruht der Reichtum unseres kulturellen Lebens (Vogel, 2004, S.38). Die Foerderung der vielfaltigen Kunst- und Kulturlandschaft gehoert in Deutschland zu den Kernaufgaben staatlichen Handelns. Die Vorgehensweise bei der Vergabe von Foerdermitteln der oeffentlichen Hand ist an bestimmte Voraussetzungen geknupft. Diese Arbeit moechte nicht nur das gesamte Gebiet der oeffentlichen Kulturfoerderung umreissen und das Zuwendungsverfahren erlautern, sondern auch auf die Hurden, Probleme und Hindernisse hinweisen, die im Zusammenhang damit entstehen koennen. Die Kulturausgaben der oeffentlichen Hand werden massgeblich von Landern und Gemeinden bestritten. In geringerem Masse beteiligt sich der Bund an der Kulturfinanzierung. Das foederale Prinzip, gem. Art. 20 GG. besagt, dass die Staatsgewalt nach innen vorrangig in den Handen von Teilstaaten d.h. den einzelnen Bundeslandern zu liegen hat. Art. 30 GG unterstreicht die Befugnisse der Lander nochmals. Dementsprechend ist die Kulturpolitik der einzelnen Bundeslander, wie sich dies bereits schon in sehr unter-schiedlichen Formulierungen in den jeweiligen Landesverfassungen ausdruckt, stark von den landerspezifischen Traditionen gepragt (vgl. Klein, 2003, S.122). Der finanzielle Rahmen, wie er vor allen Dingen durch die jeweiligen Kulturhaushalte abgesteckt wird, entscheidet wesentlich daruber, welche Institutionen eingerichtet und aufrechterhalten, welche Projekte unterstutzt und gefoerdert werden koennen. Die Kulturausgaben des Bundes, der Lander und der einzelnen Gemeinden sind j
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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Kulturwissenschaften - Allgemeines und Begriffe, Note: 2,3, FernUniversitat Hagen (Institut fur Kulturmanagement), Veranstaltung: Kulturfoerderung durch die oeffentliche Hand, 14 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Foederalismus in Deutschland ist nicht einer Laune des Grundgesetzes entsprungen, sondern uber Jahrhunderte gewachsen. Kultur in Deutschland ist foederal gepragt. Auf dieser Pragung beruht der Reichtum unseres kulturellen Lebens (Vogel, 2004, S.38). Die Foerderung der vielfaltigen Kunst- und Kulturlandschaft gehoert in Deutschland zu den Kernaufgaben staatlichen Handelns. Die Vorgehensweise bei der Vergabe von Foerdermitteln der oeffentlichen Hand ist an bestimmte Voraussetzungen geknupft. Diese Arbeit moechte nicht nur das gesamte Gebiet der oeffentlichen Kulturfoerderung umreissen und das Zuwendungsverfahren erlautern, sondern auch auf die Hurden, Probleme und Hindernisse hinweisen, die im Zusammenhang damit entstehen koennen. Die Kulturausgaben der oeffentlichen Hand werden massgeblich von Landern und Gemeinden bestritten. In geringerem Masse beteiligt sich der Bund an der Kulturfinanzierung. Das foederale Prinzip, gem. Art. 20 GG. besagt, dass die Staatsgewalt nach innen vorrangig in den Handen von Teilstaaten d.h. den einzelnen Bundeslandern zu liegen hat. Art. 30 GG unterstreicht die Befugnisse der Lander nochmals. Dementsprechend ist die Kulturpolitik der einzelnen Bundeslander, wie sich dies bereits schon in sehr unter-schiedlichen Formulierungen in den jeweiligen Landesverfassungen ausdruckt, stark von den landerspezifischen Traditionen gepragt (vgl. Klein, 2003, S.122). Der finanzielle Rahmen, wie er vor allen Dingen durch die jeweiligen Kulturhaushalte abgesteckt wird, entscheidet wesentlich daruber, welche Institutionen eingerichtet und aufrechterhalten, welche Projekte unterstutzt und gefoerdert werden koennen. Die Kulturausgaben des Bundes, der Lander und der einzelnen Gemeinden sind j