Finanzierung Der Parteien in Der Bundesrepublik Deutschland
Mark-Oliver Wurtz,Mark-Oliver W Rtz
Finanzierung Der Parteien in Der Bundesrepublik Deutschland
Mark-Oliver Wurtz,Mark-Oliver W Rtz
Studienarbeit aus dem Jahr 1999 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: 1,3, Hochschule Bremen (FB Wirtschaft), Veranstaltung: Politikwissenschaften, Sprache: Deutsch, Abstract: Einleitung Der Finanzbedarf der Bundesparteien ist von Jahr zu Jahr gestiegen. Je professioneller die Wahlk mpfe gestaltet und entlegene Gebiete erschlossen wurden, desto mehr finanzielle Mittel erforderte jede Kampagne. Au erdem mu ten f r die Unterhaltung der Pateieinstitutionen zus tzliche Mittel bereitgestellt werden; Funktion re und Mandatstr ger erhielten Gelder, Pensionen wurden f llig und kostspielige Werbema nahmen waren zu bezahlen.1 In den ersten Jahren der Bundesrepublik vermochten sich die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) aus Mitgliedsbeitr gen selbst finanzieren. Mitgliedsschwache Parteien waren auf Spenden angewiesen. Verschiedene Regelungen des Einkommenssteuergesetzes (EStG) und K rperschaftssteuergesetzes (KStG) aus den Jahren 1954 und 1955 erm glichten die steuerliche Absetzung von Zuwendungen an politische Parteien. Hierin sah das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) einen Versto gegen den Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien. In Art. 21 Abs. 1 Grundgesetz (GG) ist erw hnt, da die Parteien an der politischen Willensbildung des Volkes mitwirken. Durch Steuerverg nstigungen werden aber besonders kapitalkr ftige Kreise angesprochen. Das Recht der B rger auf gleiche Beteiligung an der politischen Willensbildung wird folglich verletzt. Au erdem verpflichtet Art. 21 Abs. 1 Satz 4 GG die Parteien, Rechenschaft ber ihre Finanzierungsquellen zu geben. Das BVerfG hat sich in bislang zehn Entscheidungen, von denen f nf gr ere Bedeutung erreicht haben, mit den Problemen der direkten und indirekten Parteienfinanzierung besch ftigt.2 Transparenz, Kontrolle und Reduzierung der staatlichen Zusch sse f r die Parteien regelt das geltende Gesetz ber die politischen Parteien (PartG). Die Bundesverfassungsrichter haben im
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