Der Staatsakt ALS Konstitutives Element Fuer Begruendung Und Aufloesung Der Ehe
David Lange
Der Staatsakt ALS Konstitutives Element Fuer Begruendung Und Aufloesung Der Ehe
David Lange
Das formelle Eheschliessungs- und Ehescheidungsrecht hat die Aufgabe, rechtsverbindlich die Ehe von der Nicht-Ehe abzugrenzen und dient so der Rechtssicherheit. Es erscheint jedoch fraglich, ob diese Funktion als Legitimation staatlicher Beteiligung an Eheschliessung und Ehescheidung ausreicht. Ausgehend von einer historischen Betrachtung, in der der Autor die Entwicklung des formellen Eheschliessungs- und Ehescheidungsrechts vom roemischen Recht bis in die Gegenwart nachvollzieht, wird die Frage eroertert, ob die Tatbestande der Eheschliessung und Ehescheidung auch ohne die konstitutive staatliche Beteiligung ausgestaltet werden koennten. Hierzu werden zunachst die geltenden Verfahrensvorschriften analysiert und sodann konkrete Vorschlage fur alternative Regelungsmoeglichkeiten herausgearbeitet.
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