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This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
Die Verletzung vorvertraglicher Aufklarungspflichten beim Franchising steht im Mittelpunkt gerichtlicher Auseinandersetzungen zwischen Franchise-Geber und Franchise-Nehmer. Gleichzeitig stellt sich bei internationalen Franchise-Systemen die Frage nach dem anwendbaren Recht, da die internationalprivatrechtliche Anknupfung von Anspruchen aus culpa in contrahendo immer noch umstritten ist. Mit dieser Arbeit werden die spezifischen Aufklarungspflichten des Franchise-Gebers beschrieben und mit dem Franchise-Recht des US-Bundesstaates Kalifornien verglichen. Den Schwerpunkt der Arbeit bildet jedoch die Frage der Qualifikation und des Statuts von Anspruchen aus culpa in contrahendo bei der Verletzung vorvertraglicher Aufklarungspflichten. Durch eine eingehende Analyse des deutschen internationalen Deliktsrechts nach der IPR-Reform von 1999 zeigt der Verfasser auf, dass sich der Gesetzgeber fur die deliktische Anknupfung der culpa in contrahendo entschieden hat. Die vertragsakzessorische Anknupfung bietet dabei das notwendige Korrelat, um das Spannungsfeld zwischen Delikts- und Vertragsstatut unter Berucksichtigung materiellrechtlicher Gerechtigkeit aufzuloesen.
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Die Verletzung vorvertraglicher Aufklarungspflichten beim Franchising steht im Mittelpunkt gerichtlicher Auseinandersetzungen zwischen Franchise-Geber und Franchise-Nehmer. Gleichzeitig stellt sich bei internationalen Franchise-Systemen die Frage nach dem anwendbaren Recht, da die internationalprivatrechtliche Anknupfung von Anspruchen aus culpa in contrahendo immer noch umstritten ist. Mit dieser Arbeit werden die spezifischen Aufklarungspflichten des Franchise-Gebers beschrieben und mit dem Franchise-Recht des US-Bundesstaates Kalifornien verglichen. Den Schwerpunkt der Arbeit bildet jedoch die Frage der Qualifikation und des Statuts von Anspruchen aus culpa in contrahendo bei der Verletzung vorvertraglicher Aufklarungspflichten. Durch eine eingehende Analyse des deutschen internationalen Deliktsrechts nach der IPR-Reform von 1999 zeigt der Verfasser auf, dass sich der Gesetzgeber fur die deliktische Anknupfung der culpa in contrahendo entschieden hat. Die vertragsakzessorische Anknupfung bietet dabei das notwendige Korrelat, um das Spannungsfeld zwischen Delikts- und Vertragsstatut unter Berucksichtigung materiellrechtlicher Gerechtigkeit aufzuloesen.