Der -Gemeinsame Zweck- Im Sinne Des Kartellrechts: Die Auslegung Des Tatbestandsmerkmales Des 1 Des Gesetzes Gegen Wettbewerbsbeschraenkungen -Zu Einem Gemeinsamen Zweck-
Andreas Plesske
Der -Gemeinsame Zweck- Im Sinne Des Kartellrechts: Die Auslegung Des Tatbestandsmerkmales Des 1 Des Gesetzes Gegen Wettbewerbsbeschraenkungen -Zu Einem Gemeinsamen Zweck-
Andreas Plesske
Das Kartellverbot im deutschen Kartellrecht befindet sich in einem Spannungsfeld zwischen extensiver Rechtsprechung, geplanten Novellierungen und einer 1992 gebotenen Anpassung an das europaische Kartellrecht. Der Anwendungsbereich des 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschrankungen (GWB) - des -Grundgesetzes der freien Marktwirtschaft- - wird dabei sukzessive durch die Rechtspraxis erweitert. Das Tatbestandsmerkmal des 1 GWB -zu einem gemeinsamen Zweck- ist regelmassig das entscheidende Kriterium zur Abgrenzung von verbotenen Kartellen zu erlaubten kartellfreien Kooperationen. Die vorliegende Untersuchung enthalt eine kritische Analyse der Rechtsprechung und rechtswissenschaftlichen Literatur zu diesem Tatbestandsmerkmal und entwickelt einen eigenstandigen Losungsansatz, der im Anhang in eine -Kooperationsfibel 1990- umgesetzt wird.
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