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Die Wirksamkeit der Gewaltenteilung durch bundesstaatliche Ordnung vermag anhand einer vorwiegend auf die verfassungsrechtlichen Aspekte ausgerichteten Darstellung der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Landern sowie der Mitwirkung der Lander bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes durch den Bundesrat nicht hinreichend erfasst zu werden. Zur Beurteilung der gewaltenteilenden Wirkungen des -real existierenden Foderalismus- bedarf es zugleich einer Einbeziehung der bundesstaatlichen Verfassungspraxis. Der Abbau regionaler Machtpositionen auf seiten der Lander und die dadurch begunstigte bundespolitische Durchdringung der Landespolitik fuhren zu einer Instrumentalisierung foderativer Machtpositionen durch die Parteien. Diese bewirkt eine qualitative Veranderung jener als spezifisch foderative Balance verstandenen bundesstaatlichen Gewaltenteilung.
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Die Wirksamkeit der Gewaltenteilung durch bundesstaatliche Ordnung vermag anhand einer vorwiegend auf die verfassungsrechtlichen Aspekte ausgerichteten Darstellung der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Landern sowie der Mitwirkung der Lander bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes durch den Bundesrat nicht hinreichend erfasst zu werden. Zur Beurteilung der gewaltenteilenden Wirkungen des -real existierenden Foderalismus- bedarf es zugleich einer Einbeziehung der bundesstaatlichen Verfassungspraxis. Der Abbau regionaler Machtpositionen auf seiten der Lander und die dadurch begunstigte bundespolitische Durchdringung der Landespolitik fuhren zu einer Instrumentalisierung foderativer Machtpositionen durch die Parteien. Diese bewirkt eine qualitative Veranderung jener als spezifisch foderative Balance verstandenen bundesstaatlichen Gewaltenteilung.