Readings Newsletter
Become a Readings Member to make your shopping experience even easier.
Sign in or sign up for free!
You’re not far away from qualifying for FREE standard shipping within Australia
You’ve qualified for FREE standard shipping within Australia
The cart is loading…
Oftmals bescheinigt das Bundesverfassungsgericht den Fachgerichten objektive Willkur. Die Untersuchung zeichnet die Herleitung dieses Topos aus Art. 3 Abs. 1 GG nach. Die vom BVerfG entschiedenen Urteilsverfassungsbeschwerden werden systematisiert und ausgewertet. Dabei wird deutlich, dass das Kriterium der objektiven Willkur in verschiedenen Bereichen recht unterschiedlich gehandhabt wird. Nach einem Abriss uber das Verhaltnis von Verfassungsgerichtsbarkeit und Fachgerichtsbarkeit setzt sich die Untersuchung mit den Zielen der Rechtsprechung zur objektiven Willkur auseinander. Der Dienst an der Gerechtigkeit wird durch ein gerechtes Verfahren, aus Sicht des BVerfG vor allem aber durch ein gerechtes Ergebnis im Einzelfall geleistet. Der Autor pruft nach, ob tatsachlich Defizite bestehen und ob das BVerfG sie behebt.
$9.00 standard shipping within Australia
FREE standard shipping within Australia for orders over $100.00
Express & International shipping calculated at checkout
Oftmals bescheinigt das Bundesverfassungsgericht den Fachgerichten objektive Willkur. Die Untersuchung zeichnet die Herleitung dieses Topos aus Art. 3 Abs. 1 GG nach. Die vom BVerfG entschiedenen Urteilsverfassungsbeschwerden werden systematisiert und ausgewertet. Dabei wird deutlich, dass das Kriterium der objektiven Willkur in verschiedenen Bereichen recht unterschiedlich gehandhabt wird. Nach einem Abriss uber das Verhaltnis von Verfassungsgerichtsbarkeit und Fachgerichtsbarkeit setzt sich die Untersuchung mit den Zielen der Rechtsprechung zur objektiven Willkur auseinander. Der Dienst an der Gerechtigkeit wird durch ein gerechtes Verfahren, aus Sicht des BVerfG vor allem aber durch ein gerechtes Ergebnis im Einzelfall geleistet. Der Autor pruft nach, ob tatsachlich Defizite bestehen und ob das BVerfG sie behebt.