Die Aussenbeziehungen Der Italienischen Regionen in Rechtsvergleichender Sicht
Director Francesco Palermo (Institute for Studies on Federalism and Regionalism, EURAC, Bolzano/Bozen)
Die Aussenbeziehungen Der Italienischen Regionen in Rechtsvergleichender Sicht
Director Francesco Palermo (Institute for Studies on Federalism and Regionalism, EURAC, Bolzano/Bozen)
Die italienische Verfassung sieht keine regionale Aussenbefugnis vor. Den Regionen werden jedoch einige Freiraume im Aussenbereich uberlassen. Eine zentrale Rolle in der Anpassung der -lebendigen Verfassung- kommt dem Verfassungsgerichtshof zu, der verschiedene Kategorien regionaler Aussenbeziehungen erarbeitete. All diesen Kategorien gemeinsam ist das Verfahren, welches die Kooperation mit dem Staat erforderlich macht. Der Rechtsvergleich mit Belgien, Deutschland, Osterreich und Spanien beweist, dass in allen gegliederten Staaten Europas die grosste rechtliche Hurde gegen eine ausgewogene Entwicklung regionaler Aussenbeziehungen nicht die fehlende -treaty making power- ist, sondern der Mangel an Mechanismen, die eine effektive regionale Teilnahme an Entscheidungsprozessen auf zentraler/bundesstaatlicher Ebene gewahrleisten.
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