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Das Verhaltnis von Regel und Fall ist ein Grundthema der Rechtsphilosophie und der juristischen Methodenlehre. Im Zentrum stehen dabei meist Probleme der Regelanwendung. Die nachstehend aufgefuhrten Beitrage zur Tagung der Deutschen Sektion der IVR stellen demgegenuber Fragen der Regelbildung in den Vordergrund. Das Generalthema wird unter Gesichtspunkten der Moralphilosophie, der Rechtsdogmatik, der juristischen Methodenlehre, der Rechtsinformatik und der gerichtlichen Praxis behandelt. Aus dem Inhalt: Einfuhrungsreferat zum Generalthema (A. Kaufmann) - Regel und Fall in der juristischen Methodenlehre (L. Kuhlen/K. Luderssen) - Zur Regelbildung in der Dogmatik des Zivilrechts (J. Schmidt/K. Wietholter) - Das Universalisierbarkeitsproblem in der Moralphilosophie (G. Meggle) - Normbegrundung und Normanwendung in Recht und Ethik (K. Gunther) - Probleme der Regelbildung in der richterlichen Entscheidungspraxis (G. Ellscheid/J. Berkemann) - Stile der Reprasentation juristischen Wissens unter besonderer Berucksichtigung von Individualisierung und Generalisierung (U. Moncke)
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Das Verhaltnis von Regel und Fall ist ein Grundthema der Rechtsphilosophie und der juristischen Methodenlehre. Im Zentrum stehen dabei meist Probleme der Regelanwendung. Die nachstehend aufgefuhrten Beitrage zur Tagung der Deutschen Sektion der IVR stellen demgegenuber Fragen der Regelbildung in den Vordergrund. Das Generalthema wird unter Gesichtspunkten der Moralphilosophie, der Rechtsdogmatik, der juristischen Methodenlehre, der Rechtsinformatik und der gerichtlichen Praxis behandelt. Aus dem Inhalt: Einfuhrungsreferat zum Generalthema (A. Kaufmann) - Regel und Fall in der juristischen Methodenlehre (L. Kuhlen/K. Luderssen) - Zur Regelbildung in der Dogmatik des Zivilrechts (J. Schmidt/K. Wietholter) - Das Universalisierbarkeitsproblem in der Moralphilosophie (G. Meggle) - Normbegrundung und Normanwendung in Recht und Ethik (K. Gunther) - Probleme der Regelbildung in der richterlichen Entscheidungspraxis (G. Ellscheid/J. Berkemann) - Stile der Reprasentation juristischen Wissens unter besonderer Berucksichtigung von Individualisierung und Generalisierung (U. Moncke)