Interfraktionelle Besprechungen
Interfraktionelle Besprechungen
Ziel der interfraktionellen Besprechungen des Parlamentarischen Rates war es, eine tragfahige Mehrheit zu erreichen, mit der das Grundgesetz verabschiedet werden konnte. Die Fraktionsfuhrer und ausgewiesene Sachverstandige der Fraktionen berieten alle politisch umstrittenen Entscheidungen des Parlamentarischen Rates zum Grundgesetz hinter verschlossenen Turen. Meist schrieben nicht einmal Parlamentsstenographen mit. Die aus diesem Grunde sehr sparliche amtliche Quellenbasis uber die Tatigkeit des politischen Gremiums konnte durch private Mitschriften von Abgeordneten und Verwaltungsangestellten wesentlich bereichert werden.
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