Das Eigentum als nudum ius im Burgerlichen Recht: Kritische Wurdigung eines juristischen Fabelwesens
Martin Klose
Das Eigentum als nudum ius im Burgerlichen Recht: Kritische Wurdigung eines juristischen Fabelwesens
Martin Klose
Der Eigentumer einer Sache kann grundsatzlich nach Belieben mit ihr verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschliessen. In einigen Konstellationen des Burgerlichen Rechts wird diese Rechtsmacht jedoch massiv beschrankt. Exemplarisch sind die Verjahrung der Vindikation und die unbestellte Warenlieferung zu nennen. Martin Klose geht zum einen der Frage nach, was dem Eigentumer in einem solchen Fall von seinem Recht verbleibt, um hieraus allgemeine Lehren fur die Struktur des Sacheigentums abzuleiten. Zum anderen untersucht er, inwieweit die Beschrankungen des Eigentums jeweils verfassungsrechtlich legitim sind.
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