Erfolgszurechnung in der Strafzumessung: Die verschuldeten Auswirkungen der Tat gemass 46 Abs. 2 StGB in einer regelgeleiteten Strafmasslehre
Thomas Grosse-Wilde
Erfolgszurechnung in der Strafzumessung: Die verschuldeten Auswirkungen der Tat gemass 46 Abs. 2 StGB in einer regelgeleiteten Strafmasslehre
Thomas Grosse-Wilde
Das Erfolgsunrecht der Tat gehoert neben der Vorstrafenbelastung und dem Gestandnis des Taters zu den wichtigsten Strafzumessungsfaktoren. Welche Tatsachen zum Erfolgsunrecht einer Straftat gehoeren und welche objektiven und subjektiven Zurechnungsmassstabe gelten, ist bis heute umstritten. Eine monographische Untersuchung der verschuldeten Auswirkungen der Tat i.S.v. 46 Abs. 2 StGB fehlt bisher, die hoechstrichterliche Rechtsprechung ist diffus. Anhand dutzender Falle entwickelt Thomas Grosse-Wilde ein eigenstandiges Zurechnungsmodell fur das strafzumessungsrechtliche Erfolgsunrecht einer Straftat und die haftungsausfullende Kausalitat . Die Arbeit gliedert sich in zwei Teile: Im ersten umfassenden Teil werden allgemeine Fragen des Strafzumessungsrechts eroertert und eine rechtstheoretische (Re-)Konstruktion der Strafmassentscheidung entworfen. Der zweite Teil widmet sich im Detail mit vielen Beispielen der Auslegung der verschuldeten Auswirkungen der Tat gemass 46 Abs. 2 StGB. Die vorliegende Arbeit wurde von der Akademie der Wissenschaften und Literatur Mainz mit der Joachim Vogel-Gedachtnismedaille 2019 ausgezeichnet.
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