Technologie statt Vertrag?: Sachmangelbegriff, negative Beschaffenheitsvereinbarungen und AGB beim Kauf digitaler Guter
Mark-Oliver Mackenrodt
Technologie statt Vertrag?: Sachmangelbegriff, negative Beschaffenheitsvereinbarungen und AGB beim Kauf digitaler Guter
Mark-Oliver Mackenrodt
Verwendungsbeschrankungen bezuglich einer Kaufsache koennen entweder im Wege einer schuldrechtlichen Abrede oder technologisch implementiert werden, indem etwa bei digitalen Gutern technische Schutzmassnahmen des Urheberrechts verwendet werden. Bei ubermassigen schuldrechtlichen Beschrankungen erfolgt ein Schutz des Kaufers etwa durch zwingendes Recht oder durch die AGB-Kontrolle. Damit ergibt sich die Forschungsfrage, ob bei der technologischen Implementierung von Verwendungsbeschrankungen - also bei der Verwendung einer Technologie statt eines Vertrages - die Rechtsordnung gleichwertige Schutzmechanismen zur Verfugung stellt - etwa in Gestalt der kaufrechtlichen Sachmangelhaftung - oder ob dem Verkaufer eine Flucht aus der AGB-Kontrolle moeglich ist. Mark-Oliver Mackenrodt konzipiert unter Ruckgriff auf grundlegende dogmatische und oekonomische Erkenntnisse ein Modell, das einen starkeren Gleichlauf bei der Bewertung von Nutzungsbeschrankungen unabhangig davon ermoeglicht, ob sie vertraglich oder technologisch implementiert worden sind. Er entwickelt dabei einen eigenstandigen normativen Sachmangelbegriff, der bei neuartigen technologischen Produkten groessere Rechtssicherheit ermoeglicht.
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