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Begriffe wie ‘Lehenwesen’ und ‘Lehenrecht’ werden vorwiegend mit dem Mittelalter assoziiert. Der Ausklang dieser Epoche bedeutet jedoch nicht gleichzeitig das Ende von Lehenwesen und Lehenrecht. In Deutschland wurde das Lehenwesen uberwiegend erst im Laufe des 19. Jahrhunderts abgeschafft. Dabei kreuzte sich die Entwicklung der Lehenrechtsgesetzgebung mit der unter anderem als Mobilisierung der Immobilien beschriebenen Entstehung des modernen Immobiliarsachenrechts, weil der Lehennehmer nach althergebrachten Grundsatzen in seiner Verfugungsfreiheit uber das Lehenobjekt beschrankt war. Den hierdurch hervorgerufenen Wechselwirkungen geht diese Untersuchung im Rahmen der Frage nach, in welchem Ausmass und zu welchen Konditionen die Lehenrechtsgesetzgebung Bayerns, Badens, Wurttembergs und Hessen-Darmstadts den lehenrechtlich gebundenen Grundeigentumer von seinen Verfugungsbeschrankungen befreite.
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Begriffe wie ‘Lehenwesen’ und ‘Lehenrecht’ werden vorwiegend mit dem Mittelalter assoziiert. Der Ausklang dieser Epoche bedeutet jedoch nicht gleichzeitig das Ende von Lehenwesen und Lehenrecht. In Deutschland wurde das Lehenwesen uberwiegend erst im Laufe des 19. Jahrhunderts abgeschafft. Dabei kreuzte sich die Entwicklung der Lehenrechtsgesetzgebung mit der unter anderem als Mobilisierung der Immobilien beschriebenen Entstehung des modernen Immobiliarsachenrechts, weil der Lehennehmer nach althergebrachten Grundsatzen in seiner Verfugungsfreiheit uber das Lehenobjekt beschrankt war. Den hierdurch hervorgerufenen Wechselwirkungen geht diese Untersuchung im Rahmen der Frage nach, in welchem Ausmass und zu welchen Konditionen die Lehenrechtsgesetzgebung Bayerns, Badens, Wurttembergs und Hessen-Darmstadts den lehenrechtlich gebundenen Grundeigentumer von seinen Verfugungsbeschrankungen befreite.