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Georg Jellineks System der subjektiven oeffentlichen Rechte (1892/1905) ist ein Klassiker der Staatsrechtslehre, der die historische Entwicklung, die dogmatische Kontur und die politischen Fragen unseres Verwaltungs- und Verfassungsverstandnisses bis heute pragt. Jellinek entfaltet seine Theorie des subjektiven oeffentlichen Rechts aus dem Grundverhaltnis zwischen Burgern und Staat. Dieses staatsburgerliche Rechtsverhaltnis bildet Jellinek in vier Typen subjektiv-oeffentlicher Rechte ab: dem status passivus als den Pflichten, dem status negativus als der Freiheit, dem status positivus als den Leistungsanspruchen und dem status activus als den Partizipationsrechten der Burger. Mit diesen vier Kategorien von subjektiven oeffentlichen Rechten polarisiert Jellinek das gesamte Verwaltungs-, Verfassungs- und Voelkerrecht und legt damit zugleich das Fundament, das auch die aktuelle Grundrechtstheorie noch tragt.
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Georg Jellineks System der subjektiven oeffentlichen Rechte (1892/1905) ist ein Klassiker der Staatsrechtslehre, der die historische Entwicklung, die dogmatische Kontur und die politischen Fragen unseres Verwaltungs- und Verfassungsverstandnisses bis heute pragt. Jellinek entfaltet seine Theorie des subjektiven oeffentlichen Rechts aus dem Grundverhaltnis zwischen Burgern und Staat. Dieses staatsburgerliche Rechtsverhaltnis bildet Jellinek in vier Typen subjektiv-oeffentlicher Rechte ab: dem status passivus als den Pflichten, dem status negativus als der Freiheit, dem status positivus als den Leistungsanspruchen und dem status activus als den Partizipationsrechten der Burger. Mit diesen vier Kategorien von subjektiven oeffentlichen Rechten polarisiert Jellinek das gesamte Verwaltungs-, Verfassungs- und Voelkerrecht und legt damit zugleich das Fundament, das auch die aktuelle Grundrechtstheorie noch tragt.