Anwendungsgebiet und rationelle Gestalt der Privatklage
F Thiersch
Anwendungsgebiet und rationelle Gestalt der Privatklage
F Thiersch
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Das historische Buch k nnen zahlreiche Rechtschreibfehler, fehlende Texte, Bilder, oder einen Index. K ufer k nnen eine kostenlose gescannte Kopie des Originals (ohne Tippfehler) durch den Verlag. 1901. Nicht dargestellt. Auszug: … Der prinzipalen Privatklage sind die geringeren, zur Zust ndigkeit des Friedensrichters als unterster Gerichtsbeh rde geh rigen Vergehen berlassen. Deutschland.‘) Dem deutschen strafproze recht ist die subsidi re Privatklage und das Recht des Verletzten, seine civilen Schadenersatzanspr che im Strafverfahren zu erheben, fremd. Es kennt nur die prinzipale Privatklage in ziemlich beschr nktem Umfange, gew hrt dem Verletzten in manchen F llen das Recht, sich dem ffentlichen Verfahren als Nebenkl ger anzuschlie en, und gestattet ihm, sei er Privatkl ger oder Nebenkl ger, da, wo ihm das materielle Recht einen Anspruch auf Bu e gew hrt, diesen Anspruch vor dem Strafrichter geltend zu machen. Trotzdem bleibt er als Nebenkl ger stets reiner Strafkl ger, der nicht Schadenersatz fordert, sondern neben dem Staatsanwalt die Bestrafung des Th ters erstrebt. Gegenstand der Privatklage. Die prinzipale Privatklage ist zul ssig bei den auf Antrag verfolgbaren Beleidigungen und K rperverletzungen) ( 414 Str.P.O.) und bei den Vergehen gegen das Gesetz zur Bek mpfung des unlauteren Wettbewerbes vom 27. Mai 1896, soweit diese nur auf Antrag verfolgt werden k nnend) ’) Abk rzungen: Str.P.O.–Strafproze ordnung vom 1. Februar 1877, Str.G.B. Strafgesetzbuch vom IS. Mai 1671, C.P.O.–Civilprozeszordnung vom 30. Januar 1877, in der Fassung vom 17. Mai 1898. G.V.G.–Gerichtsvcrfassungsgesetz vom 27. Januar 1877. in der Fassung vom 17. Mai 1898. Die Z ohne n here Bezeichnung sind die der Strafproze ordnung. Es sind: einfache und verleumderische Beleidigung, Verbreitung unwahrer Thatsachen, Beschimpfung des A…
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