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This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
Die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2009 kann als Initialzundung fur erhebliche bevorstehende Veranderungen im deutschen Sozialrecht betrachtet werden. So hat es sich die Bundesregierung auf die Fahnen geschrieben, die Eingliederungshilfe weiterzuentwickeln und das herkoemmliche System, insbesondere im Rahmen der Sozialgesetzbucher IX und XII, durch ein Bundesteilhabegesetz zu reformieren. Ein Hauptziel des Bundesteilhabegesetzes ist die vollstandige Teilhabe von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen. Neben den angestrebten positiven Auswirkungen auf die Lebenswirklichkeit der Betroffenen mussen sich die bisherigen Leistungserbringer jedoch neu positionieren und ihre zum Teil sehr statischen Strukturen erheblich flexibilisieren. Demnach gilt es, ein moeglichst realistisches Zukunftsszenario zu skizzieren, welches der strategischen Planung der Unternehmen dienen kann. Schliesslich sollen daraus Unternehmensziele abgeleitet und Massnahmen formuliert werden, um weiter am Markt zu bestehen. Die Fragestellung der vorliegenden Arbeit beschaftigt sich mit den moeglichen Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes auf die Werkstatten fur Menschen mit Behinderungen ( 136 SGB IX) bzw. mit der zukunftsorientierten Ausgestaltung der Angebote von Leistungstragern der Eingliederungshilfe und deren Herausforderungen.
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Die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2009 kann als Initialzundung fur erhebliche bevorstehende Veranderungen im deutschen Sozialrecht betrachtet werden. So hat es sich die Bundesregierung auf die Fahnen geschrieben, die Eingliederungshilfe weiterzuentwickeln und das herkoemmliche System, insbesondere im Rahmen der Sozialgesetzbucher IX und XII, durch ein Bundesteilhabegesetz zu reformieren. Ein Hauptziel des Bundesteilhabegesetzes ist die vollstandige Teilhabe von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen. Neben den angestrebten positiven Auswirkungen auf die Lebenswirklichkeit der Betroffenen mussen sich die bisherigen Leistungserbringer jedoch neu positionieren und ihre zum Teil sehr statischen Strukturen erheblich flexibilisieren. Demnach gilt es, ein moeglichst realistisches Zukunftsszenario zu skizzieren, welches der strategischen Planung der Unternehmen dienen kann. Schliesslich sollen daraus Unternehmensziele abgeleitet und Massnahmen formuliert werden, um weiter am Markt zu bestehen. Die Fragestellung der vorliegenden Arbeit beschaftigt sich mit den moeglichen Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes auf die Werkstatten fur Menschen mit Behinderungen ( 136 SGB IX) bzw. mit der zukunftsorientierten Ausgestaltung der Angebote von Leistungstragern der Eingliederungshilfe und deren Herausforderungen.