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Die Kontroverse um das zutreffende Verbraucherleitbild hat sich in der Rechtswissenschaft unlangst wieder belebt. Stellenweise wird die Kritik geaussert, dass wieder der Schutz der schwacheren fluchtigen Konsumenten in den Vordergrund geruckt sei. Weiter wird die Frage aufgeworfen, ob sich aufgrund einer detailfreudigen EU-Gesetzgebung eine Abkehr vom primarrechtlich postulierten Verbraucherleitbild des informierten und mundigen Durchschnittsverbrauchers des EuGH vollzieht. Ein Blick auf die aktuelle Literatur zeigt, dass die normative Referenzfigur des verstandigen Durchschnittsverbrauchers inzwischen ihrem lauterkeitsrechtlichen Rechtskleid langst entwachsen ist und in verschiedensten Rechtsbereichen herangezogen wird. Im Rahmen dieser sehr intensiv gefuhrten Diskussionen ruckt dieses Werk die Frage in den Fokus, in welchen weiteren Rechtsgebieten (z.B. dem Lebensmittelrecht, Heilmittelrecht, Strafrecht, Finanzmarktrecht und offentlichen Wirtschaftsrecht) einem Verbraucherleitbild Bedeutung zukommt und ob noch von einem einheitlichen Leitbild als fur Binnendifferenzierungen und Wertungen offenen Modell ausgegangen werden kann.
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Die Kontroverse um das zutreffende Verbraucherleitbild hat sich in der Rechtswissenschaft unlangst wieder belebt. Stellenweise wird die Kritik geaussert, dass wieder der Schutz der schwacheren fluchtigen Konsumenten in den Vordergrund geruckt sei. Weiter wird die Frage aufgeworfen, ob sich aufgrund einer detailfreudigen EU-Gesetzgebung eine Abkehr vom primarrechtlich postulierten Verbraucherleitbild des informierten und mundigen Durchschnittsverbrauchers des EuGH vollzieht. Ein Blick auf die aktuelle Literatur zeigt, dass die normative Referenzfigur des verstandigen Durchschnittsverbrauchers inzwischen ihrem lauterkeitsrechtlichen Rechtskleid langst entwachsen ist und in verschiedensten Rechtsbereichen herangezogen wird. Im Rahmen dieser sehr intensiv gefuhrten Diskussionen ruckt dieses Werk die Frage in den Fokus, in welchen weiteren Rechtsgebieten (z.B. dem Lebensmittelrecht, Heilmittelrecht, Strafrecht, Finanzmarktrecht und offentlichen Wirtschaftsrecht) einem Verbraucherleitbild Bedeutung zukommt und ob noch von einem einheitlichen Leitbild als fur Binnendifferenzierungen und Wertungen offenen Modell ausgegangen werden kann.