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This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
Inhaltsangabe: Einleitung: Als Reaktion auf die spektakularen Unternehmenszusammenbruche in den neunziger Jahren und der damit verbundenen Kritik an den Abschlussprufern und Aufsichtsraten, verabschiedete der Deutsche Bundestag am 6. Marz 1998 das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich, kurz KonTraG. Das Gesetz trat am 1. Mai 1998 in Kraft. Dabei wurden unter anderem die Vorschriften zur Lage- und Konzernberichterstattung ( 289 Abs. 1 HGB und 315 Abs. 1 HGB) geandert. Diese beiden Vorschriften wurden um den Zusatz: … dabei ist auch auf die Risiken der kunftigen Entwicklung einzugehen erganzt. Diese sehr allgemein gehaltene Pflicht zur Risikoberichterstattung wurde vom Deutschen Standardisierungsrat durch Verabschiedung des DRS 5 am 3. April 2001 konkretisiert. Welche Berichtspflichten sich daraus ergeben und wie die tatsachliche Berichterstattung uber die Risiken der kunftigen Entwicklung bei den Unternehmen des DAX 100 erfolgt, ist Gegenstand dieser Arbeit. Auf der Basis einer empirischen Untersuchung von 90 Risikoberichten wurden 23 Tabellen erstellt und ausgewertet, die die Diskrepanz zwischen den theoretischen Anforderungen und der Publizitatspraxis deutscher Grossunternehmen verdeutlichen. Inhaltsverzeichnis: Inhaltsverzeichnis: Inhaltsubersicht Inhaltsverzeichnis Abbildungsverzeichnis Abkurzungsverzeichnis 1.Problemstellung 2.Der Lagebericht als konstitutiver Rahmen fur den Risikobericht 2.1Gesetzliche Vorschriften zum Lagebericht 2.1.1Vorschriften des HGB 2.1.1.1Pflicht zur Aufstellung und Offenlegung 2.1.1.2Inhalt des Lageberichts 2.1.2Das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich 2.1.2.1Zielsetzung 2.1.2.2Wesentliche AEnderungen 2.2Zweck und Aufgaben des Lageberichts 2.3Grundsatze ordnungsmassiger Lageberichterstattung 2.3.1Grundsatz der Richtigkeit 2.3.2Grundsatz der Vollstandigkeit 2.3.3Grundsatz der Klarheit 2.3.4Grundsatz der Vergleichbarkeit 2.3.5Grundsatz der Wirtschaftlichkeit bzw de
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This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
Inhaltsangabe: Einleitung: Als Reaktion auf die spektakularen Unternehmenszusammenbruche in den neunziger Jahren und der damit verbundenen Kritik an den Abschlussprufern und Aufsichtsraten, verabschiedete der Deutsche Bundestag am 6. Marz 1998 das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich, kurz KonTraG. Das Gesetz trat am 1. Mai 1998 in Kraft. Dabei wurden unter anderem die Vorschriften zur Lage- und Konzernberichterstattung ( 289 Abs. 1 HGB und 315 Abs. 1 HGB) geandert. Diese beiden Vorschriften wurden um den Zusatz: … dabei ist auch auf die Risiken der kunftigen Entwicklung einzugehen erganzt. Diese sehr allgemein gehaltene Pflicht zur Risikoberichterstattung wurde vom Deutschen Standardisierungsrat durch Verabschiedung des DRS 5 am 3. April 2001 konkretisiert. Welche Berichtspflichten sich daraus ergeben und wie die tatsachliche Berichterstattung uber die Risiken der kunftigen Entwicklung bei den Unternehmen des DAX 100 erfolgt, ist Gegenstand dieser Arbeit. Auf der Basis einer empirischen Untersuchung von 90 Risikoberichten wurden 23 Tabellen erstellt und ausgewertet, die die Diskrepanz zwischen den theoretischen Anforderungen und der Publizitatspraxis deutscher Grossunternehmen verdeutlichen. Inhaltsverzeichnis: Inhaltsverzeichnis: Inhaltsubersicht Inhaltsverzeichnis Abbildungsverzeichnis Abkurzungsverzeichnis 1.Problemstellung 2.Der Lagebericht als konstitutiver Rahmen fur den Risikobericht 2.1Gesetzliche Vorschriften zum Lagebericht 2.1.1Vorschriften des HGB 2.1.1.1Pflicht zur Aufstellung und Offenlegung 2.1.1.2Inhalt des Lageberichts 2.1.2Das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich 2.1.2.1Zielsetzung 2.1.2.2Wesentliche AEnderungen 2.2Zweck und Aufgaben des Lageberichts 2.3Grundsatze ordnungsmassiger Lageberichterstattung 2.3.1Grundsatz der Richtigkeit 2.3.2Grundsatz der Vollstandigkeit 2.3.3Grundsatz der Klarheit 2.3.4Grundsatz der Vergleichbarkeit 2.3.5Grundsatz der Wirtschaftlichkeit bzw de