Ist die Hinterziehung von Vermoegenssteuer strafbar?: Zur Strafbarkeit der Hinterziehung verfassungswidriger Steuern am Beispiel der Vermoegensteuer
Michael Loewy
Ist die Hinterziehung von Vermoegenssteuer strafbar?: Zur Strafbarkeit der Hinterziehung verfassungswidriger Steuern am Beispiel der Vermoegensteuer
Michael Loewy
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Inhaltsangabe: Einleitung: Am 22. Juni 1995 erklarte das Bundesverfassungsgericht den 10 VStG als mit dem Grundgesetz fur unvereinbar. Gleichzeitig verpflichtete es den Gesetzgeber, bis spatestens zum 31.12.1996 eine verfassungskonforme Neuregelung des Vermoegensteuergesetzes vorzunehmen, da das bisherige Vermoegensteuergesetz nur langstens bis zu diesem Zeitpunkt Anwendung finden kann. Diese Entscheidung des Bundesverfassungsgericht loeste im Schrifttum eine kontroverse Diskussion daruber aus, ob und wie lange der Fiskus Vermoegensteuer erheben darf. Die Unsicherheit im Schrifttum und in der Finanzverwaltung in Bezug auf die Anwendbarkeit der Vermoegensteuer begrundet sich vor allem in der Ungeklartheit der Rechtsfolge einer vom Bundesverfassungsgericht ausgesprochenen Unvereinbarkeitserklarung. So ist die Rechtsfolge einer solchen Erklarung - im Gegensatz zu der einer Nichtigkeitserklarung - nicht im Bundesverfassungsgerichtsgesetz geregelt. Sie erweist sich vielmehr als ein Produkt richterlicher Rechtsfortbildung und ist daher oft in Bezug auf ihre Rechtsfolge auslegungsbedurftig. Nachdem viele gewichtige Stimmen in der Literatur den steuerlichen Beratern geraten haben, die betreffenden Falle ihrer Mandanten offen zu halten und gegen etwaige Vermoegensteuerbescheide, die nachdem 31.12.1996 ergangen sind, Rechtsmittel einzulegen, mussten sich auch die Gerichte mit dieser Frage beschaftigen. Die Frage nach der Dauer der vorlaufigen Anwendbarkeit des Vermoegensteuergesetzes scheint nun nach zwei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes und des Bundesfinanzhofes abschliessend geklart zu sein. So ist die Veranlagung zur Vermoegensteuer fur Veranlagungszeitraume bis 1996 auch noch nach dem 31. 12. 1996 moeglich. Im Schrifttum weitgehend ungeklart scheint hingegen die Frage, welche Konsequenzen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Vermoegensteuer fur das Steuerstrafrecht ausloest. Hierbei stellt sich vor allem das Problem, ob ein Steuerpflichtiger, der Verm
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