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This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
Inhaltsangabe: Einleitung: Dienste rund um die Uhr, ubermudete AErzte, gefahrdete Patienten , diese und ahnliche Nachrichten sind jedem aus der derzeitigen Berichterstattung in den Medien uber die Arbeitsbedingungen in Krankenhausern bekannt. Extrem lange Arbeitszeiten und mangelnde Ruhezeiten fuhren in den Kliniken schon seit Jahrzehnten oft zu einer UEberbeanspruchung der Beschaftigten, insbesondere des arztlichen Personals. Die UEberbelastung resultiert in den meisten Fallen aus der Kombination von Regeldienst mit Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft ausserhalb der Normalarbeitszeit. Die arbeitszeitliche Inanspruchnahme erreicht oftmals die Grenzen der Belastbarkeit des Krankenhauspersonals. Daraus ergeben sich negative, unter Umstanden riskante Konsequenzen fur die Patientenversorgung. Die Kombination von Regeldienst und Bereitschaftsdienst war in der Vergangenheit moeglich, da die Zeiten, in denen der Arbeitnehmer wahrend des Bereitschaftsdienstes untatig war, als Ruhezeit eingestuft wurden. Im Jahr 2003 entschied der Europaische Gerichtshof (EuGH) anhand eines deutschen Rechtsstreits, dass der Bereitschaftsdienst in vollem Umfang als Arbeitszeit zu werten ist. Daraufhin war der deutsche Gesetzgeber verpflichtet, die Entscheidung des EuGH im deutschen Arbeitszeitrecht umzusetzen. Dies ist durch das geanderte Arbeitszeitgesetz (ArbZG) zum 1. Januar 2004 mit einer UEbergangsfrist von zwei Jahren in Kraft getreten. Auf Grund der AEnderung der Gesetzeslage mit der vollstandigen Einordnung des Bereitschaftsdienstes in die Arbeitszeit stehen die Krankenhauser vor der Herausforderung, die Arbeitszeiten neu zu regeln. Aber nicht nur aus rechtlicher Sicht besteht ein grosser Handlungsbedarf fur die Veranderung der arztlichen Arbeitszeitgestaltung, sondern auch aus wettbewerblicher und betriebsinterner Sicht. Krankenhauser stehen unter einem immer groesser werdenden Wettbewerbsdruck, initiiert durch die Einfuhrung des leistungsorientierten Entgeltsystems, um eine hochwertige
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Inhaltsangabe: Einleitung: Dienste rund um die Uhr, ubermudete AErzte, gefahrdete Patienten , diese und ahnliche Nachrichten sind jedem aus der derzeitigen Berichterstattung in den Medien uber die Arbeitsbedingungen in Krankenhausern bekannt. Extrem lange Arbeitszeiten und mangelnde Ruhezeiten fuhren in den Kliniken schon seit Jahrzehnten oft zu einer UEberbeanspruchung der Beschaftigten, insbesondere des arztlichen Personals. Die UEberbelastung resultiert in den meisten Fallen aus der Kombination von Regeldienst mit Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft ausserhalb der Normalarbeitszeit. Die arbeitszeitliche Inanspruchnahme erreicht oftmals die Grenzen der Belastbarkeit des Krankenhauspersonals. Daraus ergeben sich negative, unter Umstanden riskante Konsequenzen fur die Patientenversorgung. Die Kombination von Regeldienst und Bereitschaftsdienst war in der Vergangenheit moeglich, da die Zeiten, in denen der Arbeitnehmer wahrend des Bereitschaftsdienstes untatig war, als Ruhezeit eingestuft wurden. Im Jahr 2003 entschied der Europaische Gerichtshof (EuGH) anhand eines deutschen Rechtsstreits, dass der Bereitschaftsdienst in vollem Umfang als Arbeitszeit zu werten ist. Daraufhin war der deutsche Gesetzgeber verpflichtet, die Entscheidung des EuGH im deutschen Arbeitszeitrecht umzusetzen. Dies ist durch das geanderte Arbeitszeitgesetz (ArbZG) zum 1. Januar 2004 mit einer UEbergangsfrist von zwei Jahren in Kraft getreten. Auf Grund der AEnderung der Gesetzeslage mit der vollstandigen Einordnung des Bereitschaftsdienstes in die Arbeitszeit stehen die Krankenhauser vor der Herausforderung, die Arbeitszeiten neu zu regeln. Aber nicht nur aus rechtlicher Sicht besteht ein grosser Handlungsbedarf fur die Veranderung der arztlichen Arbeitszeitgestaltung, sondern auch aus wettbewerblicher und betriebsinterner Sicht. Krankenhauser stehen unter einem immer groesser werdenden Wettbewerbsdruck, initiiert durch die Einfuhrung des leistungsorientierten Entgeltsystems, um eine hochwertige