Das Reserveoffizierssystem OEsterreich-Ungarns
Ernst Zehetbauer
Das Reserveoffizierssystem OEsterreich-Ungarns
Ernst Zehetbauer
Die technisch-militarischen und politisch-sozialen Umwalzungen des 19. Jahrhunderts haben dazu gefuhrt, dass kaum ein europaischer Staat mehr in der Lage war, die Erfordernisse seiner militarischen Selbstverteidigung ohne die aktive Mitwirkung eines grossen Teiles seiner Burger zu erfullen. Das in OEsterreich seit dem 18. Jahrhundert die Heereserganzung bestimmende Konskriptionssystem war rechtlich nicht auf alle Teile der Monarchie anwendbar, liess aufgrund zahlreicher Befreiungen grosse Lucken entstehen und schloss die burgerliche Intelligenz vom Wehrdienst aus. Erst die vernichtende Niederlage bei Koeniggratz (1866) zwang zu tiefgreifenden Strukturreformen, die ihren Ausdruck im Wehrgesetz von 1868 fanden. Neben der nun erfolgten Einfuhrung der allgemeinen Wehrpflicht mit dreijahriger Dienstzeit lag die wesentlichste Veranderung des Wehrsystems in der Schaffung der Institution der Einjahrig-Freiwilligen und damit eines systematisch herangebildeten Reserveoffizierskorps. Armee, Staat und Gesellschaft OEsterreich-Ungarns waren dadurch fortan in besonderer Weise miteinander verschrankt.
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