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Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Familienrecht / Erbrecht, Note: 9,0, Universitaet Trier, Sprache: Deutsch, Abstract: "? 1371 Abs. 1 BGB dient als Bindeglied von Ehegattenerb- und Ehegueterrecht." Dass diese damit verbundene enge Verflechtung von Erb- und Gueterrecht bei der Anwendung problematisch sein kann, erscheint offensichtlich. Im Folgenden wird die Problematik des ? 1371 Abs. BGB im deutschen und europaeischen Erbkollisionsrecht (EuErbVO) diskutiert. Zunaechst wird die Anwendung des ?1371 Abs. 1 BGB im deutschen Recht behandelt (B.). Es werden weiter die Problematik und Loesungsansaetze im deutschen IPR diskutiert, insbesondere im Hinblick auf die Frage der kollisionsrechtliche Qualifikation, der materiellrechtlichen Anwendung des ? 1371 Abs. 1 BGB sowie sich ergebende Widersprueche mit entsprechenden Anpassungsmoeglichkeiten im Einzelfallergebnis. Ebenso werden kurz die Moeglichkeiten einer Rechtswahl aufgezeigt (C.). Im naechsten Schritt erfolgt die UEbertragung der gewonnenen Ergebnisse anlaesslich der neuen EuErbVO, welche die nationalen erbrechtlichen Regelungen fuer Todesfaelle ab dem 17.08.2015 abgeloest hat, auf die europaeische Ebene. Hier wird anhand einer europaeisch- autonomen Auslegung der Verordnung die Qualifikationsproblematik des ? 1371 Abs. 1 BGB dargestellt. Auch auf die, mit der Einfuehrung des europaeischen Nachlasszeugnisses einhergehenden Problematik des ? 1371 Abs. 1 BGB wird, ebenso wie auf die, von der EuErbVO eroeffneten Rechtswahlmoeglichkeit, kurz eingegangen (D.) Zuletzt wird ein Ausblick auf kuenftige Probleme gewaehrt und in Betracht kommende Loesungsansaetze wie die Gueterrechtsverordnung und Anpassung auf Ebene des europaeischen Kollisionsrechts erwaegt (E.).
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Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Familienrecht / Erbrecht, Note: 9,0, Universitaet Trier, Sprache: Deutsch, Abstract: "? 1371 Abs. 1 BGB dient als Bindeglied von Ehegattenerb- und Ehegueterrecht." Dass diese damit verbundene enge Verflechtung von Erb- und Gueterrecht bei der Anwendung problematisch sein kann, erscheint offensichtlich. Im Folgenden wird die Problematik des ? 1371 Abs. BGB im deutschen und europaeischen Erbkollisionsrecht (EuErbVO) diskutiert. Zunaechst wird die Anwendung des ?1371 Abs. 1 BGB im deutschen Recht behandelt (B.). Es werden weiter die Problematik und Loesungsansaetze im deutschen IPR diskutiert, insbesondere im Hinblick auf die Frage der kollisionsrechtliche Qualifikation, der materiellrechtlichen Anwendung des ? 1371 Abs. 1 BGB sowie sich ergebende Widersprueche mit entsprechenden Anpassungsmoeglichkeiten im Einzelfallergebnis. Ebenso werden kurz die Moeglichkeiten einer Rechtswahl aufgezeigt (C.). Im naechsten Schritt erfolgt die UEbertragung der gewonnenen Ergebnisse anlaesslich der neuen EuErbVO, welche die nationalen erbrechtlichen Regelungen fuer Todesfaelle ab dem 17.08.2015 abgeloest hat, auf die europaeische Ebene. Hier wird anhand einer europaeisch- autonomen Auslegung der Verordnung die Qualifikationsproblematik des ? 1371 Abs. 1 BGB dargestellt. Auch auf die, mit der Einfuehrung des europaeischen Nachlasszeugnisses einhergehenden Problematik des ? 1371 Abs. 1 BGB wird, ebenso wie auf die, von der EuErbVO eroeffneten Rechtswahlmoeglichkeit, kurz eingegangen (D.) Zuletzt wird ein Ausblick auf kuenftige Probleme gewaehrt und in Betracht kommende Loesungsansaetze wie die Gueterrechtsverordnung und Anpassung auf Ebene des europaeischen Kollisionsrechts erwaegt (E.).