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Masterarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Didaktik fuer das Fach Deutsch - Deutsch als Fremdsprache, DaF, Ludwig-Maximilians-Universitaet Muenchen (Deutsch als Fremdsprache), Sprache: Deutsch, Abstract: Das Zusammenwachsen von europaeischen Staaten, das bereits seit den 50er Jahren vonstattengeht und mittlerweile zu einer EU-Gemeinschaft von 28 Laendern mit einer halben Milliarde Menschen fuehrte, wird nicht nur von wirtschaftlichen, sondern auch von interkulturellen Zielsetzungen geleitet. Beide fuehrenden gesamteuropaeischen Organisationen - die Europaeische Union und der Europaeische Rat, dem 47 europaeische Staaten angehoeren - betrachten es als ihre Hauptaufgabe, die Nationen des europaeischen Kontinents, die verschiedene Sprachen sprechen, verschiedene Kulturen aufweisen und auf unterschiedliche historische Erfahrungen zurueckblicken, einander naeher zu bringen. Bereits 1958 wurde in dem sogenannten Vertrag von Rom (EWG-Vertrag) die Grundlage fuer die Regelung der Sprachenfrage in der EU geschaffen. Der erste angenommene Rechtsakt des Ministerrats der EWG war die Verordnung Nr. 1 zur Regelung der Sprachenfrage fuer die Europaeische Wirtschaftsgemeinschaft (Gerhards 2010: 128). Sie hat damals zwar die Handhabung der Amtssprachen (von urspruenglichen vier auf die heutigen 24 angewachsen) innerhalb der Wirtschaftsgemeinschaft bestimmt, aber dass im Zuge der Erweiterung und der Beitritte von weiteren Staaten die Sprachenfrage in der EU eine so wichtige Rolle erhalten wuerde, war zur Zeit der Roemischen Vertraege nicht abzusehen. [...]
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Masterarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Didaktik fuer das Fach Deutsch - Deutsch als Fremdsprache, DaF, Ludwig-Maximilians-Universitaet Muenchen (Deutsch als Fremdsprache), Sprache: Deutsch, Abstract: Das Zusammenwachsen von europaeischen Staaten, das bereits seit den 50er Jahren vonstattengeht und mittlerweile zu einer EU-Gemeinschaft von 28 Laendern mit einer halben Milliarde Menschen fuehrte, wird nicht nur von wirtschaftlichen, sondern auch von interkulturellen Zielsetzungen geleitet. Beide fuehrenden gesamteuropaeischen Organisationen - die Europaeische Union und der Europaeische Rat, dem 47 europaeische Staaten angehoeren - betrachten es als ihre Hauptaufgabe, die Nationen des europaeischen Kontinents, die verschiedene Sprachen sprechen, verschiedene Kulturen aufweisen und auf unterschiedliche historische Erfahrungen zurueckblicken, einander naeher zu bringen. Bereits 1958 wurde in dem sogenannten Vertrag von Rom (EWG-Vertrag) die Grundlage fuer die Regelung der Sprachenfrage in der EU geschaffen. Der erste angenommene Rechtsakt des Ministerrats der EWG war die Verordnung Nr. 1 zur Regelung der Sprachenfrage fuer die Europaeische Wirtschaftsgemeinschaft (Gerhards 2010: 128). Sie hat damals zwar die Handhabung der Amtssprachen (von urspruenglichen vier auf die heutigen 24 angewachsen) innerhalb der Wirtschaftsgemeinschaft bestimmt, aber dass im Zuge der Erweiterung und der Beitritte von weiteren Staaten die Sprachenfrage in der EU eine so wichtige Rolle erhalten wuerde, war zur Zeit der Roemischen Vertraege nicht abzusehen. [...]