Become a Readings Member to make your shopping experience even easier. Sign in or sign up for free!

Become a Readings Member. Sign in or sign up for free!

Hello Readings Member! Go to the member centre to view your orders, change your details, or view your lists, or sign out.

Hello Readings Member! Go to the member centre or sign out.

Der Functionally Separate Entity Approach: Die Umsetzung im neuen Artikel 7 OECD-MA 2010 und seine Auswirkungen
Paperback

Der Functionally Separate Entity Approach: Die Umsetzung im neuen Artikel 7 OECD-MA 2010 und seine Auswirkungen

$94.99
Sign in or become a Readings Member to add this title to your wishlist.

This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.

Masterarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,0, Universitat Potsdam, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Vorhandensein einer Betriebsstatte ist in Deutschland in vielerlei Hinsicht der Anknupfungspunkt fur das Bejahen der beschrankten Steuerpflicht. Verwiesen sei hier in erster Linie auf 49 Abs. 1 Nr. 2 lit. a Alt. 1 EStG, der das Vorliegen inlandischer Einkunfte aus Gewerbebetrieb an eine im Inland unterhaltene Betriebsstatte knupft. In Verbindung mit 1 Abs. 4 EStG wird dadurch die beschrankte Einkommensteuerpflicht und in Verbindung mit den 2 Nr. 1, 8 Abs. 1 Satz 1 KStG die beschrankte Koerperschaftsteuerpflicht bejaht. Unterhalt ein auslandisches Unternehmen eine Betriebsstatte in Deutschland, wird es demzufolge in Deutschland beschrankt steuerpflichtig (sog. Inbound-Fall). Beschrankt steuerpflichtig heisst, dass das Unternehmen den Teil seiner Einkunfte in Deutschland versteuern muss, der auf die inlandische Betriebsstatte entfallt. Auch fur den umgekehrten Fall, dass ein deutsches Unternehmen eine Betriebsstatte in einem anderen Staat unterhalt (sog. Outbound-Fall), spielt die Betriebsstatte bei der deutschen Besteuerung eine nicht unerhebliche Rolle. Beispielsweise ist fur die Ermittlung des Gewerbeertrags gemass 9 Nr. 3 GewStG der Gewinn um den Teil zu kurzen, der auf eine nicht im Inland belegene Betriebsstatte entfallt. Analog zu 49 Abs. 1 Nr. 2 lit. a Alt. 1 EStG handelt es sich gemass 34d Nr. 2 lit. a Alt. 1 EStG bei auslandischen Einkunften aus Gewerbebetrieb um Einkunfte einer in einem auslandischen Staat belegene[n] Betriebsstatte. Egal welchen der beiden Falle man betrachtet, sobald ein Unternehmen in mindestens zwei Staaten tatig wird, kommt man um den Begriff der Betriebsstatte nicht mehr herum. Dies gilt sowohl fur das nationale deutsche Steuerrecht, wie auch fur das jeweils andere nationale Steuerrecht. Auch in den Fallen, in denen ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) abgeschlossen wurde,

Read More
In Shop
Out of stock
Shipping & Delivery

$9.00 standard shipping within Australia
FREE standard shipping within Australia for orders over $100.00
Express & International shipping calculated at checkout

MORE INFO
Format
Paperback
Publisher
Grin Publishing
Date
2 July 2012
Pages
76
ISBN
9783656226246

This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.

Masterarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,0, Universitat Potsdam, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Vorhandensein einer Betriebsstatte ist in Deutschland in vielerlei Hinsicht der Anknupfungspunkt fur das Bejahen der beschrankten Steuerpflicht. Verwiesen sei hier in erster Linie auf 49 Abs. 1 Nr. 2 lit. a Alt. 1 EStG, der das Vorliegen inlandischer Einkunfte aus Gewerbebetrieb an eine im Inland unterhaltene Betriebsstatte knupft. In Verbindung mit 1 Abs. 4 EStG wird dadurch die beschrankte Einkommensteuerpflicht und in Verbindung mit den 2 Nr. 1, 8 Abs. 1 Satz 1 KStG die beschrankte Koerperschaftsteuerpflicht bejaht. Unterhalt ein auslandisches Unternehmen eine Betriebsstatte in Deutschland, wird es demzufolge in Deutschland beschrankt steuerpflichtig (sog. Inbound-Fall). Beschrankt steuerpflichtig heisst, dass das Unternehmen den Teil seiner Einkunfte in Deutschland versteuern muss, der auf die inlandische Betriebsstatte entfallt. Auch fur den umgekehrten Fall, dass ein deutsches Unternehmen eine Betriebsstatte in einem anderen Staat unterhalt (sog. Outbound-Fall), spielt die Betriebsstatte bei der deutschen Besteuerung eine nicht unerhebliche Rolle. Beispielsweise ist fur die Ermittlung des Gewerbeertrags gemass 9 Nr. 3 GewStG der Gewinn um den Teil zu kurzen, der auf eine nicht im Inland belegene Betriebsstatte entfallt. Analog zu 49 Abs. 1 Nr. 2 lit. a Alt. 1 EStG handelt es sich gemass 34d Nr. 2 lit. a Alt. 1 EStG bei auslandischen Einkunften aus Gewerbebetrieb um Einkunfte einer in einem auslandischen Staat belegene[n] Betriebsstatte. Egal welchen der beiden Falle man betrachtet, sobald ein Unternehmen in mindestens zwei Staaten tatig wird, kommt man um den Begriff der Betriebsstatte nicht mehr herum. Dies gilt sowohl fur das nationale deutsche Steuerrecht, wie auch fur das jeweils andere nationale Steuerrecht. Auch in den Fallen, in denen ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) abgeschlossen wurde,

Read More
Format
Paperback
Publisher
Grin Publishing
Date
2 July 2012
Pages
76
ISBN
9783656226246