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Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 13,5, Ernst-Moritz-Arndt-Universitat Greifswald (Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultat), Veranstaltung: Arbeitsrechtliches Seminar im Schwerpunkt Recht der Wirtschaft, Sprache: Deutsch, Abstract: Nicht selten wird der Richter der Herr des Arbeitsrechts bezeichnet. Zumindest aber haben vor Allem auf diesem Rechtsgebiet richterliche Rechtsfortbildung das materielle Recht nachhaltig gepragt. Die vorliegende Arbeit setzt sich mit der Disposivitat richterlicher Grundsatze im Arbeitsrecht auseinander. Zunachst wird uberpruft, auf welche Grundlage die Bindungswirkung dieser vermeintlichen Rechtssatze basiert. Ausgehend von den aus dieser Untersuchung gewonnenden Erkenntnisse wird ihre Abdingbarkeit auf individual- sowie auf kollektivvertraglicher Ebene untersucht.
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Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 13,5, Ernst-Moritz-Arndt-Universitat Greifswald (Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultat), Veranstaltung: Arbeitsrechtliches Seminar im Schwerpunkt Recht der Wirtschaft, Sprache: Deutsch, Abstract: Nicht selten wird der Richter der Herr des Arbeitsrechts bezeichnet. Zumindest aber haben vor Allem auf diesem Rechtsgebiet richterliche Rechtsfortbildung das materielle Recht nachhaltig gepragt. Die vorliegende Arbeit setzt sich mit der Disposivitat richterlicher Grundsatze im Arbeitsrecht auseinander. Zunachst wird uberpruft, auf welche Grundlage die Bindungswirkung dieser vermeintlichen Rechtssatze basiert. Ausgehend von den aus dieser Untersuchung gewonnenden Erkenntnisse wird ihre Abdingbarkeit auf individual- sowie auf kollektivvertraglicher Ebene untersucht.