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Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Friedrich-Schiller-Universitat Jena, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Untersuchung beschaftigt sich mit folgenden Fragen: 1. Welche KWK-Anlagen koennen nach 11 Abs. 1 EEG 2009 geregelt werden? Sind auch nicht mehr zuschlagsberechtigte KWK-Anlagen erfasst? Was ist KWK-Strom im Sinne des 11 Abs. 1 EEG 2009? 2. Mussen Betreiber von KWK-Anlagen die technischen und betrieblichen Vorgaben des 6 Nr. 1 EEG 2009 einhalten, um den Netzbetreibern die fernsteuerbare Reduzierung der Einspeiseleistung sowie die Abrufung der jeweiligen Ist-Einspeisung zu ermoeglichen? 3. Koennen KWK-Anlagenbetreiber im Falle einer Abregelung nach 11 Abs. 1 EEG 2009 den Entschadigungsanspruch aus der Hartefallregelung 12 Abs. 1 EEG 2009 geltend machen?
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Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Friedrich-Schiller-Universitat Jena, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Untersuchung beschaftigt sich mit folgenden Fragen: 1. Welche KWK-Anlagen koennen nach 11 Abs. 1 EEG 2009 geregelt werden? Sind auch nicht mehr zuschlagsberechtigte KWK-Anlagen erfasst? Was ist KWK-Strom im Sinne des 11 Abs. 1 EEG 2009? 2. Mussen Betreiber von KWK-Anlagen die technischen und betrieblichen Vorgaben des 6 Nr. 1 EEG 2009 einhalten, um den Netzbetreibern die fernsteuerbare Reduzierung der Einspeiseleistung sowie die Abrufung der jeweiligen Ist-Einspeisung zu ermoeglichen? 3. Koennen KWK-Anlagenbetreiber im Falle einer Abregelung nach 11 Abs. 1 EEG 2009 den Entschadigungsanspruch aus der Hartefallregelung 12 Abs. 1 EEG 2009 geltend machen?