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Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich BWL - Personal und Organisation, Note: 1,3, Helmut-Schmidt-Universitat - Universitat der Bundeswehr Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Sowohl im Wirtschaftsleben als auch im Privatleben werden Vertrage abgeschlossen. Dabei kann es sich beispielsweise um einen Kaufvertrag oder um einen Mietvertrag handeln. In beiden Fallen wird vertraglich geregelt, wie und in welchem Ausmass die Nutzung des gekauften Gegenstandes oder des gemieteten Gutes erfolgt. Im Rahmen der Theorie der Verfugungsrechte (Property Rights Theory) werden bei Vertragen sogenannte Verfugungsrechte (VR) ganz oder teilweise ubertragen. Als Ausgangspunkt der theoretischen Grundlage wird angenommen, dass Inhalt und Struktur der VR die Zuordnung und die Nutzung von Ressourcen in spezifischer und vorhersehbarer Weise beeinflussen.1 Mit der Hilfe der Verfugungsrechtstheorie werden VR an knappen Ressourcen untersucht, wobei unter VR die institutionell festgelegten, rechtlichen, oekonomischen oder sozialen Handlungsmoeglichkeiten von Akteuren bzw. Handelnden verstanden werden koennen.2 Die Theorie legt das Augenmerk auf alle durchsetzbaren Verhaltensbeziehungen zwischen oekonomischen Akteuren, die aus der Existenz von Ressourcen resultieren und zu deren Nutzung gehoeren. Aus der Perspektive der VR erfullen Vertrage zwischen Wirtschaftssubjekten die Funktion, VR an Gutern zu ubertragen.3 Auch beim Arbeitsverhaltnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wird ein Vertrag abgeschlossen. Jedoch handelt es sich bei dieser Form nicht um einen Sachgegenstand als Ressource, sondern um die Ressource ‘Mensch’ bzw. der Arbeitsleistung. Der Arbeitsvertrag impliziert eine Kontrolle uber Menschen und nicht uber Sachgegenstande. Daher sind nicht alle Anweisungen bzw. Moeglichkeiten zulassig und im Rahmen des Arbeitsvertrages lasst sich somit die Problematik verschiedener Interessen und Zielsetzungen darstellen, die durch die UEbertragung von Privateigentum, d.h. die in einer Person zus
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Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich BWL - Personal und Organisation, Note: 1,3, Helmut-Schmidt-Universitat - Universitat der Bundeswehr Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Sowohl im Wirtschaftsleben als auch im Privatleben werden Vertrage abgeschlossen. Dabei kann es sich beispielsweise um einen Kaufvertrag oder um einen Mietvertrag handeln. In beiden Fallen wird vertraglich geregelt, wie und in welchem Ausmass die Nutzung des gekauften Gegenstandes oder des gemieteten Gutes erfolgt. Im Rahmen der Theorie der Verfugungsrechte (Property Rights Theory) werden bei Vertragen sogenannte Verfugungsrechte (VR) ganz oder teilweise ubertragen. Als Ausgangspunkt der theoretischen Grundlage wird angenommen, dass Inhalt und Struktur der VR die Zuordnung und die Nutzung von Ressourcen in spezifischer und vorhersehbarer Weise beeinflussen.1 Mit der Hilfe der Verfugungsrechtstheorie werden VR an knappen Ressourcen untersucht, wobei unter VR die institutionell festgelegten, rechtlichen, oekonomischen oder sozialen Handlungsmoeglichkeiten von Akteuren bzw. Handelnden verstanden werden koennen.2 Die Theorie legt das Augenmerk auf alle durchsetzbaren Verhaltensbeziehungen zwischen oekonomischen Akteuren, die aus der Existenz von Ressourcen resultieren und zu deren Nutzung gehoeren. Aus der Perspektive der VR erfullen Vertrage zwischen Wirtschaftssubjekten die Funktion, VR an Gutern zu ubertragen.3 Auch beim Arbeitsverhaltnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wird ein Vertrag abgeschlossen. Jedoch handelt es sich bei dieser Form nicht um einen Sachgegenstand als Ressource, sondern um die Ressource ‘Mensch’ bzw. der Arbeitsleistung. Der Arbeitsvertrag impliziert eine Kontrolle uber Menschen und nicht uber Sachgegenstande. Daher sind nicht alle Anweisungen bzw. Moeglichkeiten zulassig und im Rahmen des Arbeitsvertrages lasst sich somit die Problematik verschiedener Interessen und Zielsetzungen darstellen, die durch die UEbertragung von Privateigentum, d.h. die in einer Person zus