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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: Sehr Gut, Universitat Wien (Institut fur Rechtsphilosophie, Religions- und Kulturrecht), Veranstaltung: Seminar aus Rechtsphilosophie - Zur Theorie aus Strafe und Strafrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: - Praxisbezogen klart diese Arbeit ua iZm Tauerntunnelunfall -, Kaprun-,
WU-Brand-,
BAWAG-Prozess,
Parmalat,
ENRON rechtsvergleichend (insbes zw O und Dtl) die Frage, wie nulla poena sine lege vs societas delinquere potest auch in theoria et in praxi zu verstehen ist. - Es wird rechtsvergleichend vorgegangen, etliche Termini werden auf Herz und Nieren untersucht. - Als ein zentrales Fundament hierzu dient die Arbeit Heines (1995). - Zahlreiche Behauptungen Heines werden generell einer sachlich-kritischen Prufung unterzogen. - Fernerhin werden zahlreiche (o; dt) Fehlbehauptungen (Pilz; Boller; Tipold im WK; Heine; Marlies; Kienapfel/Hopfel; Zeder; Seiler; Meyer/Badelt; Haberer et al) sachlich widerlegt, Lucken aufgedeckt, zT Inkonsistenzen sachlich aufgezeigt. - Die zentrale Figur des sog Schuldstrafrechts als sog Eckpfeiler des geltenden (dt; o) Strafrechts (korrekt, mittlerweile: Kriminalrechts) wird sachlich und fachlich als hinterfragenswert naherer Analyse und Reflexion unterzogen. - Auch die Substanzlosigkeit der sog mit an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit (!) im Kontext der sog Unterlassungshaftung wird in diesem Kontext wird praxisbezogen dargelegt. - Uberdies wird eine betriebswirtschaftliche Verortung (Stichwort sog Corporate Governance, sog Risk Management, sog Krisenmanagement, sog Katastrophenmanagement ) vorgenommen. - Weiters wird eine volkswirtschaftliche Komponente in diesem Kontext anskizziert (Stichwort Post-Democracy,
CSR ). - Insgesamt wird auch akurat die Verzahnung zwischen Philosophie, Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft und Soziologie in diesem Kontext aufgezeigt. - Insgesamt wird in ho
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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: Sehr Gut, Universitat Wien (Institut fur Rechtsphilosophie, Religions- und Kulturrecht), Veranstaltung: Seminar aus Rechtsphilosophie - Zur Theorie aus Strafe und Strafrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: - Praxisbezogen klart diese Arbeit ua iZm Tauerntunnelunfall -, Kaprun-,
WU-Brand-,
BAWAG-Prozess,
Parmalat,
ENRON rechtsvergleichend (insbes zw O und Dtl) die Frage, wie nulla poena sine lege vs societas delinquere potest auch in theoria et in praxi zu verstehen ist. - Es wird rechtsvergleichend vorgegangen, etliche Termini werden auf Herz und Nieren untersucht. - Als ein zentrales Fundament hierzu dient die Arbeit Heines (1995). - Zahlreiche Behauptungen Heines werden generell einer sachlich-kritischen Prufung unterzogen. - Fernerhin werden zahlreiche (o; dt) Fehlbehauptungen (Pilz; Boller; Tipold im WK; Heine; Marlies; Kienapfel/Hopfel; Zeder; Seiler; Meyer/Badelt; Haberer et al) sachlich widerlegt, Lucken aufgedeckt, zT Inkonsistenzen sachlich aufgezeigt. - Die zentrale Figur des sog Schuldstrafrechts als sog Eckpfeiler des geltenden (dt; o) Strafrechts (korrekt, mittlerweile: Kriminalrechts) wird sachlich und fachlich als hinterfragenswert naherer Analyse und Reflexion unterzogen. - Auch die Substanzlosigkeit der sog mit an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit (!) im Kontext der sog Unterlassungshaftung wird in diesem Kontext wird praxisbezogen dargelegt. - Uberdies wird eine betriebswirtschaftliche Verortung (Stichwort sog Corporate Governance, sog Risk Management, sog Krisenmanagement, sog Katastrophenmanagement ) vorgenommen. - Weiters wird eine volkswirtschaftliche Komponente in diesem Kontext anskizziert (Stichwort Post-Democracy,
CSR ). - Insgesamt wird auch akurat die Verzahnung zwischen Philosophie, Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft und Soziologie in diesem Kontext aufgezeigt. - Insgesamt wird in ho