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Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Jura - OEffentliches Recht / Sonstiges, Note: 1,5, Fachhochschule Villingen-Schwenningen - Hochschule fur Polizei (-), Veranstaltung: Seminar Ausgewahlte Problembereiche der Verkehrsuberwachung, Sprache: Deutsch, Abstract: Zum 01.01.1999 trat die neue Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), welche im Zuge der Gesetzesharmonisierungen innerhalb Europas durch den Gesetzgeber geschaffen wurde, in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft und loeste damit gleichzeitig die Paragraphen 1 bis 15 l der Strassenverkehrszulassungsordnung (StVZO) ab. Bislang waren dort die persoenlichen Anforderungen an Fahrzeugfuhrer im oeffentlichen Strassenverkehr national geregelt sowie Einteilungen in Fahrerlaubnisklassen getroffen worden. Grundsatzlich lasst sich sagen, dass die bisherige Benennung der Fahrerlaubnisklassen mit arabischen Zahlen durch die in Europa schon vorher weit verbreitete Bezeichnung mit Buchstaben ersetzt wurde. Geschaffene Unterklassen sind an der arabischen Zahl hinter dem Buchstaben zu erkennen. Aus bislang sieben Klassen wurden 15. Die Zunahme lasst sich in der Hauptsache durch die Schaffung von funf Klassen fur Anhanger, durch eine starkere Abstufung in den Gewichtsklassen fur mehrspurige Fahrzeuge und die Einbindung des bisherigen Personenbefoerderungsscheines in eigene Busklassen begrunden. In der vorliegenden Seminararbeit werden konkreten Veranderungen im Bereich der Kraftrader, der Kraftfahrzeuge bis 7, 5 t zGG sowie deren Anhanger und der Zug- und Arbeitsmaschinen dargestellt. Insbesondere sollen Aussagen daruber getroffen werden, welche Relevanz diese fur die polizeiliche Praxis (moegliche Verstoesse, UEbergangsregelungen, Umschreibungspflichten etc.) haben koennen.
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Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Jura - OEffentliches Recht / Sonstiges, Note: 1,5, Fachhochschule Villingen-Schwenningen - Hochschule fur Polizei (-), Veranstaltung: Seminar Ausgewahlte Problembereiche der Verkehrsuberwachung, Sprache: Deutsch, Abstract: Zum 01.01.1999 trat die neue Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), welche im Zuge der Gesetzesharmonisierungen innerhalb Europas durch den Gesetzgeber geschaffen wurde, in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft und loeste damit gleichzeitig die Paragraphen 1 bis 15 l der Strassenverkehrszulassungsordnung (StVZO) ab. Bislang waren dort die persoenlichen Anforderungen an Fahrzeugfuhrer im oeffentlichen Strassenverkehr national geregelt sowie Einteilungen in Fahrerlaubnisklassen getroffen worden. Grundsatzlich lasst sich sagen, dass die bisherige Benennung der Fahrerlaubnisklassen mit arabischen Zahlen durch die in Europa schon vorher weit verbreitete Bezeichnung mit Buchstaben ersetzt wurde. Geschaffene Unterklassen sind an der arabischen Zahl hinter dem Buchstaben zu erkennen. Aus bislang sieben Klassen wurden 15. Die Zunahme lasst sich in der Hauptsache durch die Schaffung von funf Klassen fur Anhanger, durch eine starkere Abstufung in den Gewichtsklassen fur mehrspurige Fahrzeuge und die Einbindung des bisherigen Personenbefoerderungsscheines in eigene Busklassen begrunden. In der vorliegenden Seminararbeit werden konkreten Veranderungen im Bereich der Kraftrader, der Kraftfahrzeuge bis 7, 5 t zGG sowie deren Anhanger und der Zug- und Arbeitsmaschinen dargestellt. Insbesondere sollen Aussagen daruber getroffen werden, welche Relevanz diese fur die polizeiliche Praxis (moegliche Verstoesse, UEbergangsregelungen, Umschreibungspflichten etc.) haben koennen.