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Die Arbeit befasst sich mit der Reichweite des Gesellschaftsstatuts und seiner Abgrenzung zu den Kollisionsregeln der Rom I- und II-Verordnung. Beide Verordnungen finden auf gesellschaftsrechtliche Sachverhalte keine Anwendung. Dabei untersucht der Verfasser zunachst, ob das Gesellschaftsstatut nationalem oder unionsrechtlichem Kollisionsrecht unterliegt, um anschliessend allgemeine Kriterien zur Abgrenzung von Kollisionsregeln des nationalen Rechts gegenuber Kollisionsregeln des Unionsrechts herauszuarbeiten. Auf Grundlage dieser allgemeinen Kriterien untersucht der Verfasser die Abgrenzung des Gesellschaftsstatuts gegenuber den Kollisionsregeln der Rom I- und II-Verordnung sowie der EuInsVO.
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Die Arbeit befasst sich mit der Reichweite des Gesellschaftsstatuts und seiner Abgrenzung zu den Kollisionsregeln der Rom I- und II-Verordnung. Beide Verordnungen finden auf gesellschaftsrechtliche Sachverhalte keine Anwendung. Dabei untersucht der Verfasser zunachst, ob das Gesellschaftsstatut nationalem oder unionsrechtlichem Kollisionsrecht unterliegt, um anschliessend allgemeine Kriterien zur Abgrenzung von Kollisionsregeln des nationalen Rechts gegenuber Kollisionsregeln des Unionsrechts herauszuarbeiten. Auf Grundlage dieser allgemeinen Kriterien untersucht der Verfasser die Abgrenzung des Gesellschaftsstatuts gegenuber den Kollisionsregeln der Rom I- und II-Verordnung sowie der EuInsVO.