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Verlangen Dritte unter Androhung von Nachteilen die Entlassung eines bestimmten Arbeitnehmers und kommt der Arbeitgeber dieser Forderung nach, liegt die typische Situation einer Druckkundigung vor. Ist das Abberufungsverlangen objektiv nicht gerechtfertigt, spricht man von einer echten Druckkundigung. Diese umstrittene Kundigungsform hat seit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) neue Brisanz erfahren. Das Augenmerk dieser Arbeit liegt auf Druckkundigungen, die einen diskriminierenden Hintergrund aufweisen. Die Autorin beschaftigt sich insbesondere mit der Frage, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen Druckkundigungen, die auf einem diskriminierenden Entlassungsverlangen beruhen, wirksam sind. Dabei stellt sie die bisherigen Druckkundigungsgrundsatze des Bundesarbeitsgerichts auf den Prufstand und beleuchtet das Zusammenspiel von nationalem Kundigungsrecht und europaischen Antidiskriminierungsvorgaben.
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Verlangen Dritte unter Androhung von Nachteilen die Entlassung eines bestimmten Arbeitnehmers und kommt der Arbeitgeber dieser Forderung nach, liegt die typische Situation einer Druckkundigung vor. Ist das Abberufungsverlangen objektiv nicht gerechtfertigt, spricht man von einer echten Druckkundigung. Diese umstrittene Kundigungsform hat seit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) neue Brisanz erfahren. Das Augenmerk dieser Arbeit liegt auf Druckkundigungen, die einen diskriminierenden Hintergrund aufweisen. Die Autorin beschaftigt sich insbesondere mit der Frage, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen Druckkundigungen, die auf einem diskriminierenden Entlassungsverlangen beruhen, wirksam sind. Dabei stellt sie die bisherigen Druckkundigungsgrundsatze des Bundesarbeitsgerichts auf den Prufstand und beleuchtet das Zusammenspiel von nationalem Kundigungsrecht und europaischen Antidiskriminierungsvorgaben.