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Die Besteuerung geldwerter Vorteile, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern gewahrt, wirft viele Fragen auf und unterliegt einer komplexen Kasuistik. In diesem Sinne geht die Arbeit auf die Unterscheidung eines geldwerten Vorteils von Barlohn und die Frage nach relevanten Steuerbefreiungen im Rahmen des 3 EStG ein. Des Weiteren setzt sich die Studie mit den Bewertungsvorschriften der 8 Abs. 3 EStG und des 37 b EStG detailliert auseinander. Ziel ist es dabei, unter Einbezug der neuen Entwicklungen zu untersuchen, wie das deutsche Einkommensteuerrecht den geldwerten Vorteilsgewahrungen des Arbeitgebers begegnet, und - wo moeglich - diesbezuglich allgemeine Grundsatze herauszuarbeiten. Daneben ist der Frage nachzugehen, ob etwaige Ungleichbehandlungen bei der Bewertung geldwerter Vorteile dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG standhalten und inwieweit Konzernstrukturen einer Sonderbehandlung bedurfen.
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Die Besteuerung geldwerter Vorteile, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern gewahrt, wirft viele Fragen auf und unterliegt einer komplexen Kasuistik. In diesem Sinne geht die Arbeit auf die Unterscheidung eines geldwerten Vorteils von Barlohn und die Frage nach relevanten Steuerbefreiungen im Rahmen des 3 EStG ein. Des Weiteren setzt sich die Studie mit den Bewertungsvorschriften der 8 Abs. 3 EStG und des 37 b EStG detailliert auseinander. Ziel ist es dabei, unter Einbezug der neuen Entwicklungen zu untersuchen, wie das deutsche Einkommensteuerrecht den geldwerten Vorteilsgewahrungen des Arbeitgebers begegnet, und - wo moeglich - diesbezuglich allgemeine Grundsatze herauszuarbeiten. Daneben ist der Frage nachzugehen, ob etwaige Ungleichbehandlungen bei der Bewertung geldwerter Vorteile dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG standhalten und inwieweit Konzernstrukturen einer Sonderbehandlung bedurfen.