Das Entgeltrahmenabkommen (Era) in Der Metall- Und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens: Tarifrechtliche Bedeutung, Betriebliche Umsetzung Und Fortgeltung Bei Beendigung Der Unmittelbaren Tarifbindung
Tammo Heil
Das Entgeltrahmenabkommen (Era) in Der Metall- Und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens: Tarifrechtliche Bedeutung, Betriebliche Umsetzung Und Fortgeltung Bei Beendigung Der Unmittelbaren Tarifbindung
Tammo Heil
Mit Abschluss der Entgeltrahmenabkommen (ERA) in den Jahren 2003 bis 2005 ist das bislang umfassendste Reformprojekt in der Metall- und Elektroindustrie eingeleitet worden. Die seit uber 100 Jahren geltende Differenzierung zweier Arbeitnehmergruppen, der Arbeiter und der Angestellten, wurde aufgehoben. Die betriebliche ERA-Einfuhrung bedingte eine voellige Neueingruppierung samtlicher in einem Betrieb beschaftigter Arbeitnehmer. Diese Arbeit beschaftigt sich mit der in der Praxis bedeutenden Rechtsfrage, inwieweit zum Zeitpunkt des Abschlusses der ERA-Tarifvertrage tarifgebundene Unternehmen auch nach Austritt aus dem Tariftragerverband an die ERA-Tarifvertrage gebunden bleiben und damit auch nach Austritt verpflichtet sind, Entgeltrahmenabkommen in ihren Betrieben einzufuhren. Ferner wird die historische Entwicklung der Entgeltrahmentarifvertrage dargestellt sowie die betriebliche ERA-Einfuhrung und die Systematik am Beispiel des ERA in Nordrhein-Westfalen erlautert.
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