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Inwieweit enthalt das deutsche Verwaltungs- oder Umweltrecht Beseitigungspflichten, die auf stillgelegte Anlagen angewendet werden koennen? Diese Frage stellt sich vor allem fur stillgelegte Windkraftanlagen. Fur Anlagen an Land ergeben sich Beseitigungspflichten insbesondere aus der Ruckbaupflicht im Baugesetzbuch (BauGB) fur Anlagen im Aussenbereich. Allerdings fuhrt die Anwendung dieser ungewoehnlich ausgestalteten Regelung in der Praxis zu Schwierigkeiten. Fur stillgelegte Anlagen auf See, d.h. in der deutschen Ausschliesslichen Wirtschaftszone (AWZ), gelten voelkerrechtliche Beseitigungspflichten. Ausserdem enthalt das deutsche Recht in der Seeanlagenverordnung eine Ruckbaupflicht fur stillgelegte Anlagen, die auch in die Genehmigungen fur Offshore-Windparks aufgenommen wird.
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Inwieweit enthalt das deutsche Verwaltungs- oder Umweltrecht Beseitigungspflichten, die auf stillgelegte Anlagen angewendet werden koennen? Diese Frage stellt sich vor allem fur stillgelegte Windkraftanlagen. Fur Anlagen an Land ergeben sich Beseitigungspflichten insbesondere aus der Ruckbaupflicht im Baugesetzbuch (BauGB) fur Anlagen im Aussenbereich. Allerdings fuhrt die Anwendung dieser ungewoehnlich ausgestalteten Regelung in der Praxis zu Schwierigkeiten. Fur stillgelegte Anlagen auf See, d.h. in der deutschen Ausschliesslichen Wirtschaftszone (AWZ), gelten voelkerrechtliche Beseitigungspflichten. Ausserdem enthalt das deutsche Recht in der Seeanlagenverordnung eine Ruckbaupflicht fur stillgelegte Anlagen, die auch in die Genehmigungen fur Offshore-Windparks aufgenommen wird.